Jetzt kommt es knüppeldick: Regionalisierung der Sozialgesetzgebung Länder erhalten Abweichungsrechte (Art. 72 Absatz 3 GG) für Art und Umfang der Leistungsgewährung im Sozialbereich (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe).
Jetzt kommt es knüppeldick: Regionalisierung der Sozialgesetzgebung. Der Koalitionsauschuss der Bundesregierung verständigt sich im Rahmen seiner Tagung am 06.10.2016 darauf, die finanziellen Hilfen für unbegleitete Minderjährige zu reformieren. Im Huckepackverfahren wird jedoch auch die gesamte Leistungsgewährung für den Sozialbereich (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe) über den Haufen …
