SGB VIII – Reform. Ein Stigma jagt das Nächste. Öffentliche Überlegungen zur geplanten SGB VIII - Reform aus Sicht eines Jugendamtsleiters

SGB VIII – Reform. Ein Stigma jagt das Nächste. Gerade eben bin ich über einen Tweet des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) auf eine Stellungnahme des stellvertretenden Jugendamtsleiters des Main-Kinzig-Kreises, Herrn Matthias Röder, zur geplanten SGB VIII – Reform aufmerksam geworden.

Mittels der Stellungnahme von Herrn Röder, dürfen wir freundlicherweise teilhaben, an den Überlegungen eines leitenden Jugendamtsmitarbeiters zur geplanten Reform des SGB VIII. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nur auf Teile des Fachtextes beziehe. Eine Link zur Originalstellungnahme finden Sie weiter unten. Inhaltlich setzt sich Herr Röder mit dem aktuellen Arbeitsentwurf zur Reform des SGB VIII vom 23.08.2016 auseinander. Gleich zu Beginn macht er deutlich, dass allein die Vielfalt der Neuerungen, verbunden mit den entsprechenden Querverbindungen den Überblick über die Implikationen und praktischen Folgen des Veränderungsvorhabens erschweren. “(…) so ist kaum Raum, die möglichen Effekte der geplanten“ Umsteuerung“ genauer daraufhin zu untersuchen, inwieweit hier tatsächlich wirksame Einspareffekte und fachliche Verbesserungen erzeugt werden können.“ Ich bin dankbar dafür, dass wir gleich zu Beginn einen konkreten Hinweis darauf bekommen, dass es dem Verfasser und insbesondere wohl auch den öffentlichen Trägern eben auch oder insbesondere auch um Einspareffekte bei einer Reform des SGB VIII geht.

Interessant ist, dass sich der Begriff „Steuerung“, dem Titel der Stellungnahme folgend, durch den ganzen Text zieht. Im vierten Abschnitt (“ Besondere“ Regeleinrichtungen haben“ besondere“ Steuerungsanforderungen) wünscht sich Herr Röder weitere Steuerungsinstrumente wie zum Beispiel neue Kombinationsmöglichkeiten um einzelfallbezogen verschiedene Leistungsarten und -erbringer optimal und ressourcenschonend zu verknüpfen, um die Zusammenarbeit von Regeleinrichtungen oder Leistungsanbietern im Sozialraum verbindlich koordinieren zu können und um die Zielerreichung kontinuierlich verfolgen und falls nötig anpassen zu können. In diesem Zusammenhang äußert er die Sorge, „(…) Dass ein hoher Koordinations-, Verhandlungs, Vereinbarungs- und Kontrollaufwand mit einzelnen Institutionen oder Angeboten im sozialen Raum entsteht, der viele Jugendämter überfordern kann.“ Weiterhin befürchtet der Autor, dass ohne eine übergreifende Koordination von Belegung und Leistung durch den ASD unvorhersehbare finanzielle Risiken entstehen können. So gäbe es in den meisten Regionen Deutschlands, besonders in ländlichen Gebieten, bei der flächendeckenden Bereitstellung von erforderlichen niederstelligen Leistungen ein Mengen-und Auslastungsproblemen.

Im fünften Abschnitt (“ alte“ Steuerungsprobleme gibt es auch bei neuen“ Finanzierungsmodellen“) fällt mir besonders ein Vorurteilsklassiker auf. So wird bezüglich der Entwurfsfassung des § 76c SGB VIII-E die Frage aufgeworfen wird, ob nicht am Ende doch die beauftragten Träger das Steuer bedienen, indem sie zum Beispiel zu gegebener Zeit darauf hinweisen, dass ihre Budgets ausgeschöpft sind. Unglaublich, oder? Weiterhin stellt sich Herrn Röder die Frage, wie ein Jugendamt aufgrund einer solchen neuen Rechtslage dann wohl reagieren soll.

Ganz großes Kino ist auch der Hinweis im sechsten Abschnitt, in dem Herr Röder ein Beispiel seines Denkens bezüglich des § 35a SGB VIII zum Besten gibt. So sei ein mögliches Ergebnis der Reform „(…) eine hohe Eigendynamik der „Infrastruktur-Träger“ im Zusammenwirken mit den Leistungsberechtigten mit dem Ziel der Finanzierung(sbeteiligung) des Jugendamtes bei“ gesetzlich erforderlichen“ Leistungen. So erscheine es völlig offen, ob nicht sogar am Ende dieser Entwicklung der „Teilhabeassistent“ für „Leistung zu Entwicklung und Teilhabe“ „(…) als neue Dimension der (einklagbaren) Leistungen“ stehe. Dies verbindet er mit der Frage, ob sich nicht am Ende eine neue Angebotspalette entwickeln könnte, weil auf eine solche Art die meisten Jugendhilfeeinrichtungen zu Anbietern für- Leistungsentwicklung und Teilhabe“ werden. Dies könne dann mit umfangreichen und kostenträchtigen vertraglichen Verpflichtungen einhergehen. Auch drohe ein Verschiebebahnhof von Kosten, wenn die Finanzierungsverantwortung zwischen unterschiedlichen Leistungsträgern aufgeteilt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da fehlen mir die Worte!

Im achten Abschnitt verbindet Röder dann den neuen weiteren Begriff von Teilhabe und Entwicklung mit fatalen Folgen für die Steuerung- und Abgrenzungsfähigkeit des Jugendamtes. “ mit Blick auf das Kind entsteht ein scheinbar unbegrenzter Begründungsrahmen für Leistungsberechtigte oder Fachkräfte zur Bedarfsfestellung von Entwicklung-und Teilhabeleistungen. Auch mangelnde elterliche Mitwirkung ist offenbar kein hinreichender Grund mehr, eine Hilfe einzugrenzen, es sei denn, das elterliche Fehlverhalten sowie das Ausmaß einer massiven Kindeswohlgefährdung erreichen, das einen gerichtlichen Eingriff nach Maßgabe des § 1666 BGB erforderlich macht.“

Im letzten Teil der Stellungnahme spricht sich Herr Röder dann für ein Mehr an Gestaltungsmöglichkeiten bei zukünftig weniger Problemen aus. Prima! Ich lese diesen letzten Abschnitt so, dass aus seiner Sicht der neue Reformentwurf noch zu wenig Steuerungsmöglichkeiten für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe mit sich bringt. So scheint es auch eine Unzufriedenheit mit dem Vorentwurf zu geben, da dieser in einigen Bereichen sogar mit dem Verlust von Steuerungsmöglichkeiten zum Beispiel durch veränderte Verfahren, Anspruchsvoraussetzungen, etc. einhergeht. “ (…) Dennoch sind Zweifel angebracht, ob zentrale Vorschläge des Reformentwurfs des SGB acht wirklich geeignet sind, die notwendige Steuerungsunterstützung zu erreichen.“

Wenn Sie die vollständige Stellungnahme lesen möchte, dann finden Sie diese hier.

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