Jetzt kommt es knüppeldick: Regionalisierung der Sozialgesetzgebung Länder erhalten Abweichungsrechte (Art. 72 Absatz 3 GG) für Art und Umfang der Leistungsgewährung im Sozialbereich (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe).

Jetzt kommt es knüppeldick: Regionalisierung der Sozialgesetzgebung. Der Koalitionsauschuss der Bundesregierung verständigt sich im Rahmen seiner Tagung am 06.10.2016 darauf, die finanziellen Hilfen für unbegleitete Minderjährige zu reformieren. Im Huckepackverfahren wird jedoch auch die gesamte Leistungsgewährung für den Sozialbereich (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe) über den Haufen gekippt, denn die Länder sollen Abweichungsrechte (Art. 72 Absatz 3 GG) für Art und Umfang der Leistungsgewährung im Sozialbereich (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe) erhalten.

Michael Kolle machte mich gerade auf diesen dicken Hund aufmerksam. Danke dafür! Nachfolgend finden Sie ein Video der Pressekonferenz mit Volker Kauder (Fraktionsvorsitzender CDU/CSU), Thomas Oppermann (Fraktionsvorsitzender SPD) und Gerda Hasselfeldt (Vorsitzende der CSU-Landesgruppe) zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses. Dem Ganzen folgt dann eine Einschätzung des phoenix-Korrespondenten Gerd-Joachim von Fallois im Gespräch mit Moderatorin Ines Arland. Für die Kunder- und Jugendhilfe wird es an Minute 08:00 sehr interessant.

So erläutert Gerda Hasselfeldt die Entscheidungen des Koalitionsauschusses zur Situation der UMF und der unterschiedlichen finanziellen Belastung der Länder und Kommunen. Ab Minute 9:30 erklärt sie dann, dass die Länder eine zusätzliche Kompetenz erhalten sollen, um über Inhalt und Umfang der Leistung (der Jugendhilfe) selbst mitbestimmen zu können.

Noch eine persönliche Anmerkung: Was soll das eigentlich? Warum findet keine öffentliche Diskussion zu diesem Themenbereich statt? Selbst die Verbände halten still. Warum? Gibt es hierfür Gründe? Ich verstehe es nicht. Interessant finde ich übrigens auch, dass die Inhalte des aktuellen Entwurfs zur Novellierung des SGB VIII selbst in den meisten Jugendämtern noch immer nicht bekannt sind.

NEU: Fachtagung zur SGB VIII – Reform am 26.10.2016 in Bielefeld. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos. Sie erhalten dann auch aktuelle Infos zur anstehenden Fachtagung am 26.10.2016 in Bielefeld unter anderem mit Prof. Dr. Dr. hc Wiesner und Prof. Dr. Gerlach.

Newsletter zur SGB VIII – Reform

Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

Bildquellen

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