Vorschlag zur Ergänzung von § 19 SGB VIII von Prof. Dr. Dr. hc Wiesner im Rahmen der SGB VIII - Reform.

Vorschlag zur Ergänzung von § 19 SGB VIII von Prof. Dr. Dr. hc Wiesner im Rahmen der SGB VIII – Reform.

Ein sehr hilfreicher und im Sinne der Hilfebedarfe weiterführender Vorschlag zur Veränderung des SGB VIII bezogen auf den Bereich des § 19 kommt von Prof. Dr. Dr. hc Wiesner.

So sollen zukünftig beide Elternteile in den Hilfeprozess einbezogen werden: “Mit Zustimmung des betreuten Elternteils soll auch der andere Elternteil oder eine andere Person, zu der das Kind Bindungen besitzt, in den Hilfeprozess einbezogen werden. Art und Umfang der Einbeziehung richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dazu zählt auch die stationäre Betreuung des Kindes zusammen mit beiden Elternteilen oder einer anderen Person, zu der eine sozial-familiäre Beziehung besteht.” Dieser Vorschlag war schon lange überfällig.

Hier kommen Sie direkt zum Foliensatz von Prof. Dr. Dr. hc Wiesner.

NEU: Fachtagung zur SGB VIII – Reform am 26.10.2016 in Bielefeld. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos. Sie erhalten dann auch aktuelle Infos zur anstehenden Fachtagung am 26.10.2016 in Bielefeld unter anderem mit Prof. Dr. Dr. hc Wiesner und Prof. Dr. Gerlach.

Newsletter zur SGB VIII – Reform

Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

Bildquellen

  • Zeit zu handeln!: © MK-Photo / fotolia.