Ab Juli 2025: 100 Jahre Aktenaufbewahrung in der Jugendhilfe Neue gesetzliche Vorgaben im SGB VIII: Was auf Leistungserbringer zukommt
Wie lange müssen Akten in der Kinder- und Jugendhilfe aufbewahrt werden? Seit Juli 2025 gilt für bestimmte Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 100 Jahren. Einrichtungen und Dienste müssen ihre Aktenaufbewahrung deshalb grundlegend neu aufstellen. Grundlage ist eine Änderung im SGB VIII, genauer im Rahmen des …
