Die Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung ist leistungsgerecht
Eine Ablehnung der Anerkennung einer Eigenkapitalverzinsung negiert elementare betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Die Zurverfügungstellung von Eigenkapital ist als Investition zu betrachten. Deren Wert ist gleichzusetzen mit den am Kapitalmarkt für dieses Eigenkapital zu erzielenden Zinsen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es gleichrangig zu bewerten, ob für ein Darlehen Zinsen …
