Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat auf seiner Internetseite ein interessantes Papier veröffentlicht. Die vorsitzenden Mitglieder der Jugendhilfe-Schiedsstellen haben kürzlichst eine Musterordnung erarbeitet um Orientierungspunkte für Verfahren der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII anzuregen. Prof. Heinz-Dieter Gottlieb, der Vorsitzende der niedersächsischen Schiedsstelle, hat diesen Orientierungsrahmen im April 2009 verschriftlicht. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.