Unbestimmte Rechtsbegriffe führen zu einer bunten Jugendhilfelandschaft? Eine ganz neue Begründung für die anstehende SGB VIII-Novellierung

Unbestimmte Rechtsbegriffe führen zu einer bunten Jugendhilfelandschaft. Eine ganz neue Begründung für die anstehende SGB VIII-Novellierung. Kleiner Aufreger gefällig?

Focus Online berichtet, dass rund 40 Vertreter der bayerischen Wohlfahrtsverbände einer Einladung der Bundestagsabgeordneten Ulrike Bahr zur Fachkonferenz über die geplanten Änderungen am Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) folgten.

Mich irrtiert folgendes Zitat: „Aktuell ist das SGB VIII durch unbestimmte Rechtsbegriffe und große Ermessensspielräume geprägt. Das führt dazu, dass die Kinder- und Jugendhilfelandschaft im Moment in Deutschland bunt und vielfältig ist. Der Bund möchte daher vereinheitlichen und Standards setzen, um gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten“, erläuterte MdB Ulrike Bahr in ihrem einführenden Referat.

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