Zu hoher Mietzins für stationäre Einrichtung? Die richtige Vorgehensweise (SGB VIII und SGB XII)

Vermehrt werden Leistungsanbieter im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Behindertenhilfe im Rahmen von Entgeltvereinbarungen mit dem Vorwurf konfrontiert, ihre Räumlichkeiten zu teuer angemietet zu haben.

Häufig werden dann im Rahmen von Leistungs- und Entgeltverhandlungen entsprechende Gutachten der für die Region zuständigen Gutachterausschüsse vorgelegt, die darlegen, dass die beantragten Mietzinsen nicht ortsüblich sind. Der Öffentliche Träger ist dann oft nicht bereit, die beantragten Mietzinsen der Höhe nach zu akzeptieren und schlägt ein niedrigeres Entgelt vor. Dabei ist es seit vielen Jahren gang und gäbe, dass insbesondere für Sozialimmobilien ein Mietzinsaufschlag im Leistungsentgelt berücksichtigt wird.

Meine Empfehlung: Beantragen Sie Ihre Investition doch gleich richtig, so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat (§ 78 c SGB VIII bzw. § 76 SGB XII). Das heißt zunächst einmal unabhängig von der Beantragung der Leistungsentgelte. Sie  beantragen die Zustimmung zur betriebsnotwendigen Investition nach§ 78 c SGB VIII bzw. § 76 SGB XII für die Anmietung der Räumlichkeiten. Ja, auch Abschlüsse von Mietverträgen sind zustimmungsbedürftige Investitionen. Gemäß § 78 c SGB VIII bzw. § 76 SGB XII kann eine Erhöhung der Vergütung für Investitionen nur dann verlangt werden, wenn der zuständige Öffentliche Träger der Investitionsmaßnahme vorher zugestimmt hat.

Ich biete gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Florian Gerlach ein Webinar (Dauer ca. 100 Minuten) zum Thema Investitionen an. Folgende Inhalte werden dort behandelt:

  • Beantragungspflichten und Beantragungsfristen
  • Ansprüche des Leistungserbringers gegenüber dem Öffentlichen Träger
  • Der richtige Umgang mit Ablehnungsbescheiden
  • Funktion des Anlagenverzeichnisses im Rahmen von Leistungsentgeltvereinbarungen
  • Entgeltrechtliche Zuordnung von Mietzinsen zu den sog. Investiven Folgekosten
  • Kauf, Miete, Leasing: Die richtige Antragstellung
  • Die Rolle des Landesjugendamtes (SGB VIII) bei geplanten Investitionen
  • Wartungsaufwand
  • Aktuelle Rechtsprechung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Webinar.

Ein Muster für einen Investitionsantrag (Kinder- und Jugendhilfe) finden Sie hier.
Ein Muster für einen Investitionsantrag (Behindertenhilfe) finden Sie hier.

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  • architect-1080589_640: Pixabay