Masernschutzgesetz verursacht Bürokratiekosten Erste Reaktionen der Öffentlichen Träger der Jugendhilfe in Hessen
Vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter*innen solcher Einrichtungen sowie medizinisches Fachpersonal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Meine jüngsten Blogbeiträge zu diesem Thema haben für reichlich Wirbel in der Jugendhilfeszene gesorgt. Das Spektrum der …
