Masernschutzgesetz Live Webinar am 02.03.2020 - Wir zeigen auf, wie Sie Ihre Einrichtung und Ihre Mitarbeitenden absichern

Vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter*innen solcher Einrichtungen sowie medizinisches Fachpersonal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind und Mitarbeiter*innen müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter*innen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.

Allen Kindertageseinrichtungen in privater Trägerschaft, Kindertagespflegepersonen und Schulen in privater Trägerschaft zusammen entsteht Erfüllungsaufwand durch die Anforderung und Prüfung der vorzulegenden Nachweise sowie durch Benachrichtigungen des Gesundheitsamts über säumige Personen.

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen durch das Masernschutzgesetz erhebliche Bürokratiekosten bezogen auf die Nachweisverwaltung zum Impfschutz. Diese Kosten sind entgeltrelevant und im Rahmen der nächsten Entgeltverhandlung zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Live Webinars erhalten Sie eine rechtliche Bewertung des Masernschutzgesetzes bezogen auf die Umsetzungspflicht. Darüber hinaus werden Ihnen konkrete Wege zur Refinanzierung der mit dem Masernschutzgesetz einhergehenden Bürokratieverpflichtungen aufgezeigt.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Für Mitglieder des IJOS Servicecenter ist die Teilnahme am Live Webinar kostenfrei.

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  • child-3194977_640: Pixabay