Masernschutzgesetz verursacht Bürokratiekosten Erste Reaktionen der Öffentlichen Träger der Jugendhilfe in Hessen

Vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter*innen solcher Einrichtungen sowie medizinisches Fachpersonal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Meine jüngsten Blogbeiträge zu diesem Thema haben für reichlich Wirbel in der Jugendhilfeszene gesorgt. Das Spektrum der Reaktionen ist gewaltig groß. Einerseits kommen gerade Unmengen von Anmeldungen für unser Webinar rein. Andererseits bekomme ich auch solche E-Mails, wie diese hier:

“Sehr geehrter Herr Plaßmeyer, Ihre Werbung für Seminare durch Angsterzeugung wirkt auf mich unseriös. Darum möchte ich in Zukunft keine Werbung mehr von Ihnen erhalten. Mit freundlichem Gruß (…)” 

Auch die Öffentlichen Träger stellen sich gerade auf die neue Gesetzgebung ein. Hier finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Landkreistages zum Masernschutzgesetz.

Hier ein Auszug: „Insgesamt sehen wir einen erheblichen Verwaltungsaufwand auf die Landkreise zukommen, da das Gesetz ihnen als Träger von Gemeinschaftseinrichtungen und ihren Gesundheitsämtern neue Aufgaben zuweist.”

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen durch das Masernschutzgesetz erhebliche Bürokratiekosten bezogen auf die Nachweisverwaltung zum Impfschutz. Diese Kosten sind entgeltrelevant und im Rahmen der nächsten Entgeltverhandlung zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Live Webinars erhalten Sie eine rechtliche Bewertung des Masernschutzgesetzes bezogen auf die Umsetzungspflicht. Darüber hinaus werden Ihnen konkrete Wege zur Refinanzierung der mit dem Masernschutzgesetz einhergehenden Bürokratieverpflichtungen aufgezeigt.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Für Mitglieder des IJOS Servicecenter ist die Teilnahme am Live Webinar kostenfrei.

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  • girl-850117_640: Pixabay