Auch in der Sozialwirtschaft ist die Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg mittlerweile ein Thema. Der Weg für mehr und bessere Teilhabe der Beschäftigten am Erfolg der Unternehmen ist nun frei. Nach dem Bundestag stimmte heute auch der Bundesrat dem Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu. Das Gesetz soll zum 1. April 2009 in Kraft treten. Die Anwendbarkeit der Neuregelung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 vorgesehen, d.h. faktisch rückwirkend zum 1. Januar 2009. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt hier weiteres Informationsmaterial als PDF-Datei zur Verfügung.