So wie es aussieht, gibt es bald mehr Klarheit bezüglich der Berechnung einer leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 29. Januar 2009 in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen von Schiedsstellen (§ 76 SGB XI) überprüft, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren. Die Pressemitteilung zu dem aktuellen BSG-Urteil finden Sie hier.
Die Kanzlei Iffland & Weschnewski aus Darmstadt geht in Ihrem Informationsblatt (siehe unter Mandanteninformationen; 29.01.2009) davon aus, dass die Entscheidungen des BSG zu deutlichen Vergütungsanpassungen auf breiter Front führen werden. So seien gerade tarifgebundene Einrichtungen nun in der Lage, die gravierenden Tarifsteigerungen der Jahre 2008 und 2009 in die Pflegesatzverhandlungen einzubringen. Auch privatgewerbliche Träger dürften mittelbar durch die anstehenden Anpassungen der Pflegesätze profitieren. Die Entscheidungen des BSG liegen derzeit noch nicht schriftlich vor.