In der Kinder- und Jugendhilfe gilt ab Juli 2025 eine neue gesetzliche Anforderung, die es in sich hat. Mit dem § 9b SGB VIII wird festgelegt, dass Fallakten nicht nur bis zum 30. Lebensjahr aufbewahrt werden müssen, sondern zusätzlich ganze 70 Jahre darüber hinaus.
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OVG Schleswig konkretisiert Wohnstandards für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Was das Urteil des OVG Schleswig zur Zimmergröße in Jugendhilfeeinrichtungen für Träger und Aufsichtsbehörden bedeutet
In der stationären Erziehungshilfe hat sich über viele Jahre hinweg ein klarer fachlicher Standard etabliert: Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einzelzimmern ist heute nicht nur aus pädagogischer Sicht geboten, sondern auch als faktischer Regelfall anzusehen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 21. Oktober 2024 (Az. 3 […]
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