Es liegt ein neues Schiedsurteil der Schiedsstelle Jugendhilfe in Westfalen vom 13.09.2017 vor. Hier die wesentlichsten Punkte: Mieten müssen sich grundsätzlich am örtsüblichen Mietzins orientieren 42,5 Quadratmeter werden als angemessen pro Platz angesehen Kleinere Einrichtungen, die sich am TVöD orientieren, sollen nicht mehr als S15, Stufe 4 kalkulieren […]
Continue reading »