Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) kommt. ... aber nur in Teilen

Einigung beim Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt – aber nur in Teilen. Die Koalitionsfraktionen haben sich am 23.06.2017 zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) geeinigt.

Der gesamte Komplex zum Bereich Heim- und Pflegekinder wurde aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen, da dieser Teil des Gesetzentwurfes zu einseitig angelegt war. Jetzt kommt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zwar nur in Teilen. Viele Inhalte, auf die sich insbesondere die Leistungserbringer jetzt einstellen müssen kommen aber! Zum Beispiel die neuen Regelungen zur Heimaufsicht.

Die Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie als PDF-Datei hier.

Für die nächste Legislaturperiode hat die CDU die Einrichtung einer Enquetekommission zur Reform der Kinder-und Jugendhilfe im Bundestag angekündigt.

Am 21.08.2017 bieten wir ein aktuelles Webinar zum neuen KJSG an. Hier werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Florian Gerlach einen Überblick über alle Neuerungen im SGB VIII geben. Wir werden das Thema insbesondere aus Leistungserbringersicht bearbeiten. Alle relevanten Inhalte des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollen in 90 Minuten verständlich erklärt werden.  Unser Webinar richtet sich insbesondere an alle Entscheider in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch an Akteure der Öffentlichen Jugendhilfe. Das Webinar können Sie ab sofort buchen.

Weitere Informationen zum Webinar finden Sie hier.

Bildquellen

  • Zeitungsrolle mit der Überschrift Gesetzesänderung: © Zerbor / Fotolia