Pauschale Fortschreibung der Entgelte in Berlin Vertragskommission Jugend beschließt pauschale Entgeltfortschreibung für 2020 und 2021

Pauschale Fortschreibung der Entgelte in Berlin. Vertragskommission Jugend beschließt pauschale Entgeltfortschreibung. Das Verfahren kommt aus meiner Sicht einem vorweggenommenen Misstrauensvotum gegenüber den Leistungsanbietern gleich. Ich empfehle allen Trägern in Berlin, sich nicht auf die pauschale Fortschreibung einzulassen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat alle Kinder- und Jugendhilfeträger über die anstehenden pauschalen Preisfortschreibungen der Entgelte informiert. Den Beschluss Nr. 01/2020 der Vertragskommission Jugend vom 26.02.2020 über die Fortschreibung der Entgelte für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote 2020 und 2021 finden Sie hier als PDF-Download.

Die Steigerung der Leistungsengelte erfolgt gemäß Beschluss der Vertragskommission auf Antrag für den ambulanten Bereich ab dem 01.03.2020 und für den teilstationären und stationär Bereich ab dem 01.06.2020.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fortschreibung 2020 erst unterjährig umgesetzt werden kann (ambulant ab dem 01.03.2020 und (teil-)stationär ab dem 01.06.2020), ergeben sich ab den genannten Zeitpunkten effektive Fortschreibungen in folgender Höhe: ambulant: 7,258% per 01.03.2020 (teil-)stationär: 5,520% per 01.06.2020.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fortschreibung in 2020 unterjährig umgesetzt wurde (ambulant ab dem 01.03.2020 und (teil-)stationär ab dem 01.06.2020), ergibt sich dann ab dem 01.01.2021 eine effektive Fortschreibung in Höhe von ambulant: 1,144% (durchschnittlich) (teil-)stationär: 0,192%

Angeblich gingen diesem Beschluss monatelange Verhandlungen zwischen Öffentlichen und Freien Trägern voraus. M.E. kann sich das Ergebnis aus Trägersicht nicht wirklich sehen lassen. Ich würde sogar behaupten, da haben sich die Freien Träger ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Da lassen sich die Träger auf eine sehr merkwürdige Weitergabeverpflichtung ein, die meines Erachtens als grenzüberschreitend zu betrachten ist. Das Verfahren kommt aus meiner Sicht einem vorweggenommenen Misstrauensvotum gegenüber den Leistungsanbietern gleich. Diese sollen erklären, dass sie die in den Steigerungsraten enthaltenen Anteile für Personalkosten in vollem Umfang an die Beschäftigten weitergeben. Hier ein Auszug:

“Die Träger der freien Jugendhilfe (Leistungserbringer) verpflichten sich durch schriftliche Erklärung einer vertretungsberechtigten Person, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden tarifvertraglichen und/oder arbeitsrechtlichen Regelungen, die in den pauschalen Entgeltfortschreibungen enthaltenen Personalkostensteigerungen unter Berücksichtigung des Prinzips der ortsüblichen und angemessenen Bezahlung an die Beschäftigten weiterzugeben. Die Träger können anlassbezogen vom Land Berlin aufgefordert werden, die Umsetzung dieser Weitergabeverpflichtung plausibel nachzuweisen. Gelingt dies nicht, führt dies zu einer Erstattungspflicht (!!!!!!!!) des Leistungserbringers in der Höhe der festgestellten nicht weitergegebenen Beträge.”

Ich frage mich, warum die Wohlfahrtsverbände in Berlin sich auf eine solche Regelung einlassen, die vom Gesetzgeber aufgrund des Prospektivitätsgedankens eigentlich ausgeschlossen wurde.

Ich empfehle allen Trägern in Berlin, sich nicht auf die pauschale Fortschreibung einzulassen. Vielmehr sollten alle Träger in Berlin zu Einzelverhandlungen auffordern. Hierzu habe ich an dieser Stelle bereits im Jahre 2018 geraten:

“Ich halte auch nichts von diesen jährlichen Pauschalsteigerungen. Diese halte ich für bedenklich. Den Trägern rate ich dazu, derartige Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen. Diese sollten lieber individuelle Einzelverhandlungen durchführen, deren Ergebnisse dann auch den Echtkosten entsprechen. Auch hier wären schriftliche Weitergabeverpflichtungen das falsche Signal, unterstellen sie doch den vielen Anbietern die eine oder andere schlechte Absicht. Sowas brauchen wir in der Jugendhilfe nicht.”

 

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