Aktueller Stand zur SGB VIII – Reform Die nächste Schritte. Es ist ein Trauerspiel.

Es ist ein Trauerspiel. Das SPD-Familienministerium von Frau Schwesig hat wie angekündigt dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf eines “Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes” am 12.04.2017 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Somit wurde aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf (… mit leichten Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf).

Hier finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz –KJSG) vom 12. April 2017 als PDF-Datei.

Der Regierungsentwurf soll nun bis zum 17. 05.2017 beraten werden und dann ab dem 01.01.2018 in Kraft treten. Eine Einbeziehung der Fachverbände ist offensichtlich nicht mehr gewünscht.

Das sind die nächsten Schritte:

  • Die 1. Lesung im Bundestag ist vorgesehen für den 19.05.2017.
  • Am 02.06.2017 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf
  • Am 28.06.2017 soll eine Sachverständigenanhörung im FSFJ (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages) stattfinden.
  • Am 30.06.2017 sind die 2. und 3. Lesung im Bundestag geplant.
  • Am 07. 07.2017 könnte das Gesetz dann im Bundesrat verabschiedet werden.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Bundestagsfraktionen mit den Vorschlägen des BMFSFJ umgehen werden und wieviel Gegenwind noch entsteht.

Das jetzt anstehende parlamentarischen Verfahren im Bundesrat und Bundestag kann noch einige Überraschungen mit sich bringen. Auch Verschlechterungen sind nicht auszuschließen (z.B. im Bundesrat).

Das Thema “Große Lösung” bzw. “Inklusives SGB VIII” hat man ja aufgrund einzelner Ländervorbehalte zunächst nicht angefasst. Man möchte weiter an diesem Thema arbeiten und dann in der nächsten Legislaturperiode entsprechend agieren. Vom BMFSFJ und dem Deutschen Verein sind für das 1. Halbjahr 2017 spezielle Foren zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe geplant. Das sind die vorgesehenen Inhalte bzw. Themenbereiche:

AG 1: Auf dem Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 25.04.2017 in Berlin

AG 2: Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendliche aus einer Hand (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 2.05.2017 in Berlin

AG 3: Ausgestaltung der Bedarfsfeststellung und des Hilfeplanverfahrens (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 18.05.2017 in Berlin

AG 4: Absicherung der Rahmenbedingungen der Sozialraumorientierung und Finanzierung (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 30.05.2017 in Berlin

Ich habe übrigens gehört, dass keine Jugendamtsvertreterinnen und -vertreter eingeladen wurden. Kann das möglich sein?

Am 21. Juni 2017 soll eine Zwischenbilanz-Veranstaltung des BMFSFJ stattfinden.

 

 

 

 

 

Bildquellen

  • Zeitungsrolle mit der Überschrift Gesetzesänderung: © Zerbor / Fotolia