Einigung beim Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt – aber nur in Teilen

Einigung beim Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt – aber nur in Teilen. Die Koalitionsfraktionen haben sich am 23.06.2017 zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) geeinigt.

Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion: “Die Kritik der Fachöffentlichkeit an den Inhalten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und an dem Hauruck-Verfahren, mit dem es seitens des Bundesfamilienministeriums durchgezogen werden sollte, war so massiv, dass eine schnelle Verabschiedung des gesamten Pakets unverantwortlich gewesen wäre. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat klar gemacht, dass mit ihr Schnellschüsse im Kinder- und Jugendhilferecht nicht gehen. Wir fordern, in der nächsten Legislaturperiode eine Enquete-Kommission ‚Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe‘ beim Deutschen Bundestag einzurichten, damit die Fachleute einen Gesetzentwurf gründlich vorbereiten können.”

Der gesamte Komplex zum Bereich Heim- und Pflegekinder wurde aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen, da dieser Teil des Gesetzentwurfes zu einseitig angelegt war. Jetzt kommt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zwar nur in Teilen. Viele Inhalte, auf die sich insbesondere die Leistungserbringer jetzt einstellen müssen kommen aber! Zum Beispiel die neuen Regelungen zur Heimaufsicht.

Die Pressemitteilung von Marcus Weinberg, dem familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion finden Sie als PDF-Datei hier.

Für die nächste Legislaturperiode hat die CDU die Einrichtung einer Enquetekommission zur Reform der Kinder-und Jugendhilfe im Bundestag angekündigt.

Am 21.08.2017 bieten wir ein aktuelles Webinar zum neuen KJSG an. Hier werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Florian Gerlach einen Überblick über alle Neuerungen im SGB VIII geben. Wir werden das Thema insbesondere aus Leistungserbringersicht bearbeiten. Alle relevanten Inhalte des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollen in 90 Minuten verständlich erklärt werden.  Unser Webinar richtet sich insbesondere an alle Entscheider in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch an Akteure der Öffentlichen Jugendhilfe. Das Webinar können Sie ab sofort buchen.

Weitere Informationen zum Webinar finden Sie hier.

Bildquellen

  • Poster in hand, business concept with text Last Minute: Fotolia: Flavijus Piliponis