SGB VIII – Reform: Anfrage an das BMFSFJ und Antwort. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Fraktion Die Linke) hat eine Anfrage an das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) bezüglich der SGB VIII-Reform gerichtet.
Hier der Originalwortlaut: “Trifft es zu, dass Prof. Ernst-Wilhelm Luthe im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF.1) an der Erarbeitung der Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Novelle mitgewirkt hat/mitwirkt bzw. ein Gutachten erstellt hat (bitte detailliert ausführen auch unter fachlichen Gesichtspunkten), wie Prof. Luthe selbst bekundet (siehe http://www.info-sozial.de/infocenter/nachricht.php?id-661), und wie beurteilt die Bundesregierung die Managed Care-Modelle in Bezug auf eine Anwendung in der Kinder- und Jugendhilfe?”
Die vollständige Antwort des BMFSFJ finden Sie hier.
Grundsätzlich bestätigt das BMFSFJ die Beteiligung des anerkannten Juristen Prof. Dr. Luthe an der Erarbeitung der ersten Entwürfe zum neuen SGB VIII.
Auch gibt es eine Antwort zur Beurteilung des Managed-Care-Ansatzes aus der ich allerdings nicht ganz schlau werde. So seien die Modelle der integrierten Versorgung aus dem Bereich des Managed Care in erster Linie auf das Gesundheitswesen ausgerichtet. Eine Anwendung dieser Modelle in der Kinder- und Jugendhilfe müsse im Lichte der erheblichen Unterschiede zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen bzw. dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung beurteilt werden.
Managed Care ist ein integriertes System zur Steuerung der medizinischen Versorgung. Dabei soll die klassische sektorale Trennung aufgebrochen werden. Das Managed Care Konzept stammt aus den USA. Bedingt durch die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der GKV-Gesundheitsreform, können diese Konzepte auch in Deutschland angewandt werden. Kostenträger wie Krankenkassen schließen mit einzelnen Leistungsempfängern Verträge über die Versorgung ab. Die Leistungserbringer werden im Vorfeld hinsichtlich ihrer Fähigkeiten, Reputation und Qualitätssicherungsmaßnahmen beurteilt. Während des gesamten Versorgungsprozesses übernimmt ein so genannter „Gatekeeper“ die Steuerungsfunktion und entscheidet über Behandlungsverfahren, legt die Überweisungen fest und bestimmt den stationären Aufenthalt. Die Ziele sind eine ökonomische und qualitative Verbesserung. In der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) findet Managed Care durch ein Reha-Management statt. Reha-Manager treten hier als Lotsen des Falles von der Akutbehandlung bis zur Teilhabe auf. Im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind über § 84 SGB IX erste Managed CareAnsätze zur Wiedereingliederung nach Krankheitszeiten vorhanden. Empirische Untersuchungen aus verschiedenen Ländern konnten zeigen, dass die Gesundheitsversorgung in Managed Care-Modellen bis zu 30% kostengünstiger als in den traditionellen Versorgungssystemen durchgeführt werden kann.
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- Zeitungsrolle mit der Überschrift Gesetzesänderung: © Zerbor / Fotolia