Wohin steuert die Jugendhilfe fünf Wochen nach der Bundestagswahl? Aktuelle Infos zur SGB VIII-Reform und zur Fachtagung am 30.11.2017

Wohin steuert die Jugendhilfe fünf Wochen nach der Bundestagswahl? Aktuelle Infos zur SGB VIII-Reform. Ganz unten finden Sie eine Einladung zu einer aktuellen Fachtagung in Bielefeld am 30.11.2017.

Es herrscht ein reges Treiben bei den Parlamentariern im Bundestag. Noch ist völlig unklar, welche Koalitionsfraktionen zukünftig welche Ministerien und daraus folgend dann welche Fachausschüsse übernehmen werden.

Keiner weiß genau, ob die laufenden Sondierungsgespräche zur sog. Jamaika-Koalition erfolgreich sein werden oder nicht. Am 01.11.2017 jedenfalls sollen die Bereiche Familie, Frauen, Senioren, Jugend eine besondere Rolle spielen. Hier müssen wir abwarten. Insbesondere auch deswegen, weil die Wahlprogramme der Jamaika-Parteien nicht besonders viel hergeben. Von der FDP zum Beispiel dürfen wir wohl noch die eine oder andere Überraschung erwarten.

Die SGB VIII – Reform (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG) liegt aktuell noch immer beim Bundesrat, wobei die Tagesordnung des Bundesrats für den 03.11.2017 (961. Sitzung) diesen Punkt (noch?) nicht beinhaltet. Manche vermuten, dass dieser Sachverhalt etwas mit der ablehnenden Haltung der Grünen in der Länderkammer zu tun haben könnte, da das Thema als Verhandlungsmasse bei den Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen soll und wohl davon ausgegangen werden kann, das CDU/CSU eine Verabschiedung des KJSG weiterhin anstreben.

Zur Erinnerung: Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist noch nicht endgültig gescheitert. Es besteht noch immer eine theoretische Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesrat am 03.11.2017 das KJSG freigibt. Das ist auch nach der Konstituierung des 19. Deutschen Bundestags möglich, da dem Diskontinuitätsprinzip zum Ende der 18. Legislaturperiode nur Gesetze unterliegen, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden. Das ist beim KJSG nicht der Fall. Ich persönlich glaube nicht mehr daran, dass das KJSG noch kommen wird.

Somit können wir wohl von einem vollständig und endgültig gescheiterten Reformvorhaben des SGB VIII (KJSG) und der wichtigen Großen Lösung ausgehen.

Die dilettantischen Reformvorschläge des SPD-Bundesfamilienministeriums, die mehrmals nach massivem Fachprotest zurückgezogen werden mussten, hinterlassen heute bei vielen einen schalen Nachgeschmack. Man überlege sich nur einmal, wieviel Unruhe im Feld der Kinder- und Jugendhilfe entstanden ist und wieviel Chancen durch den zurückliegenden, keinesfalls partizipativ angelegten Reformprozess, vertan wurden. Schade!

Sehr gerne verweise ich an dieser Stelle auf einen Aufruf vom Herrn Dr. Wolfgang Hammer vom 07. Juli 2017:

„Nun ist also auch der letzte Rest einer Reform der Kinder-und Jugendhilfe gescheitert.
Kein Grund zum Trauern aber auch kein Grund zum Feiern. Wir haben die Verpflichtung nach vorn zu schauen.
Wir brauchen eine Reform der Kinder-und Jugendhilfe dringender denn je.
Wir brauchen eine Stärkung der Kinderrechte aber nicht gegen sondern mit den Eltern.
Wir brauchen eine Kinder- und Jugendhilfe, die Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, und Kindern dabei hilft, den aus der Armut erwachsenden Belastungen entgegen zu wirken.
Immer mehr Kinder armer Eltern aus ihren Familien zu nehmen und in Heime zu bringen ist der falsche Weg.
Dazu ist neben dem Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung eine leistungsfähige Infrastruktur von Frühen Hilfen, Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, Eltern-und Familienhilfezentren sowie Sozialräumlichen Angeboten erforderlich, für das ausreichende Rechts- und Finanzierungsgrundlagen geschaffen werden müssen.
Wir brauchen eine Abkehr vom Überwachungsstaat im Kinderschutz und fachlichen Gestaltungsraum für die Fachkräfte in den Sozialen Diensten.
Wir brauchen eine Reform und Stärkung der Pflegkinderhilfe und den Bindungsschutz von Kindern in Herkunftdfamilien und in Pflegefamilien.
Wir brauchen verlässliche Ombudsstellen in unabhängiger Trägerschaft und Angebote für Jungerwachsene und Careleaver.
Wir brauchen eine regelhafte Beteiligung von Eltern und jungen Menschen an der Ausgestaltung der Hilfen von Anfang an.
Und wir brauchen eine Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, die Vorteile und keine Nachteile bringt.
Um dies alles auf den Weg zu bringen brauchen wir die Verantwortungsgemeinschaft von Politik und Fachwelt von Anfang an und keine Geheimdiplomatie.
Die von mehreren Fraktionen des Bundestages angekündigte Einrichtung einer Enquetekommission nach der Bundestagswahl zu Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiger Schritt, den wir unterstützen sollten.“
Dr. Wolfgang Hammer, Norderstedt den 07.07. 2017

Egal was nun kommt, die Kinder- und Jugendhilfe muss sich in jedem Fall auf den nächsten Reformprozess einstellen. Insbesondere die beabsichtigen Neureglungen zur Heimaufsicht sind noch lange nicht vom Tisch.

Sollte es bei den Formulierungen des KJSG bleiben, so drohen insbesondere den kleinen, familienanalogen Einrichtungen Nachteile.

Mit der Einführung des neuen § 45a soll der Begriff der Einrichtung im SGB VIII definiert werden. Auszug aus der Gesetzesbegründung zum KJSG:

„Das zuerst aufgeführte Kriterium „Unterkunftsgewährung“ beruht auf § 45 Absatz 1 Satz 1 a. F., in dem es mit „Unterkunft erhalten“ umschrieben ist. Gleiches gilt für die Kriterien „Betreuung“ und „ganztägig oder für einen Teil des Tages“. Mit den Kriterien „gewisse Dauer“ und „förmliche Verbindung ortsgebundener räumlicher, personeller und sachlicher Mittel“ wird der institutionelle Charakter von Einrichtungen betont. Nur das Betreiben einer solchen Institution unter Verantwortung eines den dort tätigen Personen übergeordneten Trägers kann Gegenstand des Erlaubnisvorbehalts nach § 45 sein. Mit Übergabe an diese Institution werden die Einwirkungsmöglichkeiten der Personensorgeberechtigten verringert und das Wohl der Kinder oder Jugendlichen hängt verstärkt von deren Einbindung in die Organisation und Struktur der Einrichtung ab. Dieser Umstand wird durch das Kriterium „außerhalb ihrer Familie“ unterstrichen.“

Somit fallen Erziehungsstellen (…in NRW nennt man diese auch SPLG), die bislang dem § 34 SGB VIII zugeordnet werden, aus dem Einrichtungsraster heraus. Erziehungsstellen erhalten somit zukünftig keine Betriebserlaubnis mehr. Mit Satz 2 des neuen § 45a wird die Abgrenzung zu Pflegeeltern und Tagesmüttern getroffen, bei denen die Kinder und Jugendlichen bestimmten Personen zugeordnet sind. In einer Einrichtung wird dagegen die Erziehungsverantwortung nicht (dauerhaft) einer individuell bestimmbaren Person übertragen, sondern mehreren Personen, die auch wechseln können. Bei Erziehungsstellen handelt es sich nach dem neuen Gesetzesentwurf zum KJSG nicht um stationäre Einrichtungen. Somit werden die Erziehungsstellen wohl zukünftig dem Bereich § 33 (2) SGB VIII zugeordnet.

Als Konsequenz aus den oben dargestellten Veränderungen können zukünftig für Erziehungsstellen auch keine Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII (zukünftig §§ 78 ff SGB VIII-E) mehr abgeschlossen werden. Erziehungsstellen sind dann zukünftig Pflegestellen und diese werden explizit nicht mehr im Anwendungsbereich des §§ 78 ff SGB VIII-E enthalten sein.

Somit müssen Erziehungsstellenträger zukünftig ihre Finanzierungsvereinbarungen mit den belegenden Jugendämtern abschließen. Einen Anspruch auf Entgeltfinanzierung wie bislang gibt es dann nicht mehr.

Insbesondere die Erziehungsstellenträger sollten die SGB VIII – Reform im Auge behalten. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), das ja von vielen Behörden und Schiedsstellen, noch immer totgeschwiegen wird, wäre das die zweite Klatsche für diesen Bereich. Tausende von Erziehungsstellen werden betroffen sein.

Wenn auch Sie dieses Thema nicht loslässt, dann lade ich Sie herzlich ein, zu einer Fachtagung in Bielefeld am 30.11.2017 mit dem Titel:

Intim vs. Öffentlich – Eine sozial-pädagogische Kontroverse zu den staatlichen/kommunalen Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie

Die Vorträge des Tages beschäftigen sich maßgeblich mit der Frage wie zukunftsfest und professionell Angebote der Pflege sowie familienanaloge Formen der Jugendhilfe sind.

Folgende Referenten werden scharfsinnig und praxisbetont aus wissenschaftlicher, rechtlicher und sehr persönlicher Sicht die Thematik beleuchten:

  • Prof. Dr. Mathias Schwabe – Ev. Hochschule Berlin, Forschung und Lehre in der Sozialen Arbeit
  • Christoph Lampe – Geschäftsführung Kinder-, Jugend- und Altenhilfe Stiftung St. Johannisstift Paderborn
  • Sabine Simon – PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH, Fachberatung
  • Ben Repp – LVR Jugendhilfe Rheinland; Geschäftsführung Standpunkt Jugendhilfe gGmbH
  • Prof. Dr. Florian Gerlach – Rechtsanwalt
  • Janine Kunze – Schauspielerin und Buchautorin von „Geschenkte Wurzeln“

Das Anmeldeformular zur Fachtagung finden Sie direkt hier.

Weitere Details zu den Seminarinhalten finden Sie hier.

Den vollständigen Veranstaltungsflyer finden Sie hier (PDF-Datei).

Wenn Sie immer aktuelle Informationen zur SGB VIII-Reform erhalten möchten, dann tragen Sie sich einfach in meinen Newsletter ein.

Möchten Sie immer auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere Newsletter und erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen und Infos über aktuelle Fortbildungen, Seminare und Webinare der IJOS GmbH. Ihr Abonnement können Sie jederzeit problemlos kündigen. Die Datenschutzerklärung haben Sie gelesen und stimmen dieser zu.

IJOS Newsletter jetzt abonnieren:

Bildquellen

  • Businessman looking through binoculars. Lead vision Navigator: © studiostoks / Fotolia