Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe Eine Rechtsexpertise von Prof. Dr. Johannes Münder

Das Deutsche Rote Kreuz hat eine Rechtsexpertise von Prof. Dr. Johannes Münder zum Thema “Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe” veröffentlicht.

Die Rechtsexpertise vom 25.04.2016 bezieht sich insbesondere auf die Situation junger Flüchtlinge, aber auch auf andere Immigranten. Bewertet wird die Rechtslage hinsichtlich eines Anspruchs auf Sprachmittlung bei verschiedenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Ergebnis sieht Münder die Leistung “Sprachmittlung” als einen unabdingbaren Teil der Kinder- und Jugendhilfeleistung. Somit besteht auch ein Rechtsanspruch auf  Sprachmittlung. Die Rechtsexpertise bezieht sich angesichts der aktuellen Situation insbesondere auf die Situation junger Geflüchteter. Sie und ihre Eltern haben, das stellt die Expertise fest, unabhängig von der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts oder des Vorliegens einer Duldung einen Anspruch auf die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Hier ein paar Hinweise zur Genese: “Die Notwendigkeit des Einsatzes von Sprachmittlung in der Kinder- und Jugendhilfe wird in verschiedenen Stellungnahmen, bspw. der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) angesprochen. So sehr Übereinstimmung in der Erkenntnis besteht, welche Bedeutung eine wirkungsvolle Sprachverständigung hat, so sehr besteht Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage. In der Kinder- und Jugendhilfe konzentriert sich die Frage darauf, ob bei unterschiedlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Anspruch auf Sprachmittlung besteht und wie die Finanzierung der dafür erforderlichen Kosten erfolgt bzw. erfolgen kann. Das Deutsche Rote Kreuz hat deswegen eine Rechtsexpertise in Auftrag gegeben, mit der geklärt werden soll, ob in den Fällen, in denen für eine Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe eine Sprachmittlung/Dolmetschung erforderlich ist, ein Anspruch auf entsprechende Sprachmittlung besteht. Daran schließen sich die Fragen an, wie die Kosten einer solchen Sprachmittlung zu tragen sind und wie sie damit auch letztlich zu finanzieren sind.”

Sie finden das Gutachten als PDF-Datei zum Download hier.

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