Sichern Sie Ihren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kostenträger ab Neues Vorlagenpaket: Betreuungsvertrag, Kostenzusage und Abwehr von Rückforderungen

Sichern Sie Ihren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kostenträger ab. Auch in der Jugendhilfe müssen Betreuungsverträge abgeschlossen werden.

Was brauchen Sie um Ihren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kostenträger abzusichern? Erstens: einen wirksamen Betreuungsvertrag mit dem Klienten. Zweitens: den Bewilligungsbescheid und drittens: eine Kostenzusage. Ein Rechtsanspruch des Einrichtungsträgers gegenüber dem Kostenträger besteht nur dann, wenn alle drei Voraussetzungen gegeben sind: Betreuungsvertrag, Kostenzusage, Bewilligungsbescheid. Das haben der Bundesgerichtshof und auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unlängst entschieden. In der Behindertenhilfe sind Betreuungsverträge schon lange gesetzlich vorgeschrieben. Auch für die Jugendhilfe müssen solche Verträge jetzt abgeschlossen werden.

Hier finden Sie die oben benannten Urteile:

Sichern Sie Ihren Zahlungsanspruch mit unserem Vorlagen-Paket und schützen Sie sich vor Rückforderungen.

Das Vorlagen-Paket der IJOS Rechtsanwälte GmbH finden Sie in unserem WebShop.

Mitglieder des IJOS – Servicecenter (PLUS) finden das Paket in der Dokumenten-Manufaktur des Mitgliederbereichs. Hier geht es direkt zu unserem Mitgliederbereich.

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  • delta-plane-3406185_640: JACLOU_BL: Pixabay