Wer künftig über Jugendhilfe streitet, landet vor dem Sozialgericht Was der neue Koalitionsvertrag für die Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten bedeutet
Wenn es nach dem neuen Koalitionsvertrag geht, sollen künftig auch Streitigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vor den Sozialgerichten ausgetragen werden – und nicht mehr wie bisher vor den Verwaltungsgerichten. Der Satz im Vertrag klingt erstmal trocken: „Die sozialrechtlichen Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie die …
