Das Sozialministerium von Sachsen-Anhalt plant, den Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX einseitig zu kündigen. Dieser Vertrag regelt insbesondere die Finanzierung von Hilfen für Menschen mit Behinderungen, darunter Behindertenwerkstätten, integrative Kindertageseinrichtungen und Wohnangebote. Die Kündigung bedeutet, dass diese strukturellen Regelungen aufgelöst und die Zukunft der betroffenen Menschen und […]
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