Beitritt oder nicht Beitritt, das ist hier die Frage!
Ich erhalte aktuell vermehrt aufgeregte Anrufe von Niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen und werde von diesen gefragt, ob ein Beitritt zum Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII zwingend erforderlich sei. Das Ganze steht wohl im Zusammenhang mit individuellen Anschreiben des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie aus …
