Systemrelevanz Einordnung der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Bereich der kritischen lnfrastruktur.

Aktuell gibt es gerade in einigen Bundesländern Unsicherheiten, inwieweit  stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dem Bereich der kritischen lnfrastruktur zugeordnet werden können.

Als Gründe werden angeführt, dass diese Frage dringend zu klären sei, aufgrund des notwendigen Personaleinsatzes für Beratungs- und Betreuungsleistungen im Kinderschutz. Auch sei eine Beantwortung dieser Frage wichtig, um als Einrichtungen zum Beispiel Zugang zu lnfektionsschutzmaterialien zu erhalten. Angeblich seien viele Jugendämter und Landesjugendämter derzeit nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind m.E. mit absoluter Sicherheit systemrelevant und dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen.

Diese Informationen können Sie je nach Bundesland den aktuellen Leitlinien entnehmen. Hier finden Sie entsprechende Infos für Nordrhein-Westfalen.

Auch für Niedersachsen wurde heute, laut mir vorliegenden Informationen einiger Landesverbände bestätigt, dass  die Referatsleiterin des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für den Bereich Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe per E-Mail vom 18.03.2020 unter Bezugnahme auf den  Erlass des MS vom 18.03.2020 eine entsprechende Systemrelevanz bestätigt hat.

Info: Wir haben uns dazu entschlossen, ein kostenloses Sonderwebinar zur Coronakrise am 25.03.2020 um 16:00 Uhr anzubieten.

Gerne können Sie uns weitere Fragen per E-Mail zusenden. Es wird im Webinar die Möglichkeit bestehen, den Referent*innen Fragen über die Chatfunktion zu stellen.

Anmelden können Sie sich ab sofort kostenfrei hier (Link). 

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