SGB VIII – Reformtempo im Schneckengang Die Roadmap ist da, aber die eigentliche Arbeit fängt gerade erst an

Die Reform des SGB VIII, insbesondere mit Blick auf die sogenannte inklusive Lösung, zieht sich mittlerweile wie ein alter Kaugummi.

Schon das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 hat den Startschuss für eine grundlegende Veränderung gegeben, die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Seitdem ist allerdings viel zu wenig passiert. Jetzt, ganze vier Jahre später, wird endlich eine Roadmap nachgelegt, quasi als verspäteter Fahrplan für den Umbau der Verwaltungsstrukturen in Richtung inklusive Lösung. Dass sich das undesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ein ganzes Jahr Zeit gelassen hat, um nach dem ersten Entwurf des Inklusiven-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (IKJHG) nun diesen nächsten Schritt zu gehen, sorgt bei vielen Praktikerinnen und Praktikern nur noch für Kopfschütteln. Denn die Kommunen stehen weiterhin unter Druck. Sie sollen die inklusiven Strukturen bis zum 01.01.2028 umsetzen, wissen aber oft nicht, wo sie eigentlich anfangen sollen.

Das Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer hat am 11. Dezember 2025 die Ergebnisse des Projekts „Umsetzungsbegleitung KJSG“ veröffentlicht.

Dazu gehören eine Roadmap und gleich fünf Handreichungen für Öffentliche Träger, die den Umbauprozess strukturieren und erleichtern sollen. Diese Materialien sind durchaus hilfreich und greifen zentrale Fragen auf, von der Organisation der Umstellung über die Vorbereitung im Status Quo bis zur eigentlichen Arbeitsaufnahme in der Inklusiven Lösung.

Aber warum kommt das alles erst jetzt? Die Zeit drängt. Viele Jugendämter sind längst in den Startlöchern, andere wiederum stehen noch ganz am Anfang und haben bislang eher vage Vorstellungen davon, wie sie die Erstzuständigkeit für die Eingliederungshilfe junger Menschen in ihre bestehende Struktur integrieren sollen. Die Handreichungen liefern jetzt endlich konkretes Material, doch ohne verbindliche gesetzliche Vorgaben oder klare Fristen droht weiterhin ein föderales Flickwerk.

Das BMBFSFJ plant laut Ankündigung ein zweistufiges Reformverfahren. Im ersten Schritt soll Anfang 2026 die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu ermöglichen. Begleitend dazu sind Maßnahmen zur Kostenbegrenzung vorgesehen, unter anderem durch die Einführung von Pooling-Lösungen für Schulbegleitungen als Regelleistung. Allerdings ist bislang unklar, wie verbindlich diese Regelung gestaltet sein wird und ob sie tatsächlich in der Praxis zu weniger Einzelbegleitungen und mehr gemeinschaftlichen Lösungen führt.

Der zweite Reformschritt soll dann 2027 erfolgen und zielt auf eine höhere Effizienz und Effektivität der Leistungen sowie auf die Begrenzung von Kostensteigerungen ab. Auch das klingt erstmal gut, doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg, und wer weiß, was bis dahin wieder alles auf der Strecke bleibt.

Die praktische Umsetzung vor Ort ist ohnehin ein ganz eigenes Kapitel. Viele Kommunen berichten von Unsicherheit, unklaren Zuständigkeiten und einem eklatanten Mangel an Ressourcen. Gerade in kleineren Jugendämtern fehlt es häufig an qualifiziertem Personal, das die komplexen Anforderungen der Eingliederungshilfe in die bestehenden Strukturen der Jugendhilfe integrieren kann. Die Roadmap des FÖV kann hier zwar Orientierung geben, ersetzt aber kein gezieltes Change Management. Wichtig ist deshalb, dass sich Einrichtungen und Dienste jetzt aktiv auf den Umstellungsprozess vorbereiten, auch wenn das Gesetz noch nicht in trockenen Tüchern ist.

Was also tun? Zunächst sollten Leistungserbringer die Handreichungen des FÖV sich einmal anschauen und prüfen, wo sie im eigenen Verwaltungsprozess stehen. Ein interner Check-Up kann helfen, die eigene Ausgangslage zu bestimmen, wer macht was, wie laufen Entscheidungsprozesse, wo gibt es Doppelstrukturen? Anschließend gilt es, in enger Abstimmung mit dem Jugendamt konkrete Schritte zu planen. Welche Rollen und Schnittstellen müssen neu gedacht werden, wie kann man Fachkräfte aus der Eingliederungshilfe sinnvoll in die Jugendhilfe integrieren, welche Weiterbildungen sind notwendig?

Die inklusive Lösung kommt nicht von allein. Es braucht politisches Tempo, aber eben auch lokal abgestimmte Praxislösungen. Andernfalls droht die Inklusive Lösung weiterhin ein Projekt für PowerPoint-Präsentationen zu bleiben, während draußen in der Praxis weiter gewurstelt wird. Und sobald das BMBFSFJ es dann tatsächlich mal schafft, einen Entwurf vorzulegen, lässt sich die IJOS GmbH natürlich nicht lumpen 😉 und bietet zügig ein Webinar an.

Sie finden die FÖV-Dokumente unter den folgenden Links: