Am 16. April 2026 hat der Paritätische Gesamtverband ein internes Arbeitspapier veröffentlicht, das Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände seit Monaten hinter verschlossenen Türen diskutieren. 108 Seiten, mehr als 70 Kürzungsvorschläge, ein bezifferter Umfang von über 8,6 Milliarden Euro, und das ist noch nicht einmal die Hälfte, weil knapp zwei Drittel der Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind. Der Titel des Papiers ist ein Kunstwerk für sich: „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“.
Geht´s noch? Wer so etwas formuliert, hat entweder einen trockenen Humor oder weiß sehr genau, dass ein Papier, in dem z.B. die Streichung von Schulbegleitung, die Abschaffung von § 41a SGB VIII und die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts verhandelt werden, einen freundlicheren Titel braucht. Der Paritätische hat das Dokument veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit erfährt, was derzeit hinter verschlossenen Türen diskutiert wird. Dafür ist ihm zu danken.
Die sozialpolitische Debatte wird zu Recht über Schulbegleitung, unbegleitete Minderjährige, Nachbetreuung junger Erwachsener und Unterhaltsvorschuss geführt. Das ist wichtig und richtig. Aus der Perspektive einer Beratung, die mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe täglich in Entgeltverhandlungen sitzt, liegt der eigentliche Sprengstoff dieses Papiers aber an anderer Stelle, nämlich im Vertrags- und Vergütungsrecht. Genau dort wird der Hebel angesetzt, der die Liquidität, die Tarifbindung und die Verhandlungsposition der Leistungserbringer unmittelbar betrifft. Und genau dort wird auffallend wenig öffentlich debattiert.
Fünf Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit.
- Erstens soll nach dem Willen mehrerer Länder das Prinzip der Refinanzierung ortsüblicher Vergütungen nach § 124 SGB IX durchbrochen und ein bundesweites Besserstellungsverbot eingeführt werden, wonach Gehälter oberhalb von TV-L oder TVöD nicht mehr refinanzierbar wären.
- Zweitens sollen anlasslose Prüfungen bundesgesetzlich ermöglicht und die Kürzung von Vergütungen bei Pflichtverletzungen einseitig durch die Leistungsträger erfolgen können, ohne Einvernehmen mit dem Leistungserbringer.
- Drittens soll die Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung entfallen und § 126 SGB IX auf die Vergütungsvereinbarung beschränkt werden.
- Viertens sollen Belegungsrechte und verbindliche Bedarfsplanungen Voraussetzung für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen werden, was faktisch eine Bedarfszulassung durch die Hintertür bedeutet.
- Fünftens soll in der Kinder- und Jugendhilfe das Prüfrecht auf tatsächlich gezahlte Personalkosten erweitert werden, was die Prospektivität aushebelt und die Entgeltverhandlung von einer Plausibilitätsprüfung zu einer Ist-Kosten-Kontrolle verändern würde.
Wer diese fünf Punkte nebeneinander legt, erkennt ein Muster. Die Logik der Vorschläge ist durchgängig dieselbe, egal ob es um stationäre Jugendhilfe, um Schulbegleitung oder um die Tagesstruktur in der Eingliederungshilfe geht. Individuelle Rechtsansprüche werden durch kollektive Angebote ersetzt, die paritätische Vereinbarungslogik wird zugunsten einseitiger Steuerungsrechte der Leistungsträger verschoben, und die Tarifbindung wird als Kostentreiber identifiziert, obwohl sie die einzige verlässliche Antwort auf den Fachkräftemangel ist. Keiner der 70 Vorschläge fragt, welche Folgen das für die Menschen hat, die auf diese Leistungen angewiesen sind. Keiner fragt, was passiert, wenn Einrichtungen unter diesen Bedingungen schließen müssen. Die Treiber steigender Fallzahlen, also Armut, Gewalt, psychische Erkrankungen und eine gestiegene Sensibilität im Kinderschutz, kommen im Papier schlicht nicht vor. Stattdessen wird ein Narrativ konstruiert, wonach Standards, Fachkräftequoten und Individualansprüche die eigentlichen Probleme seien.
Für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe ergeben sich daraus drei praktische Konsequenzen für die laufenden Verhandlungen. Erstens sollten Kalkulationen nachvollziehbar, belastbar und sauber dokumentiert sein, weil die Wahrscheinlichkeit vertiefter Prüfungen steigt, unabhängig davon, ob die Gesetzeslage sich ändert oder nicht. Zweitens sollten Tarifbindung und Gehaltsniveau im Verhältnis zu TV-L und TVöD gut begründet sein, weil die Argumentationslast sich perspektivisch verschiebt. Drittens sollten Leistungsvereinbarungen inhaltlich so formuliert werden, dass sie auch dann belastbar bleiben, wenn die Schiedsstellenfähigkeit in dieser Form nicht dauerhaft Bestand hat.
Und jetzt zum wirklich irritierenden Teil. Der Paritätische hat das Papier beschafft, aufbereitet, fachpolitisch eingeordnet, 25 exemplarische Vorschläge bewertet und öffentlich gemacht. Alles das ist eine beachtliche Leistung und verdient ausdrückliche Anerkennung. Nur fragt man sich, wo eigentlich die anderen üblichen Verdächtigen sind. Wo ist die Stellungnahme der Caritas, die in Deutschland einer der größten Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe ist? Wo ist die Diakonie, deren Einrichtungen von den vorgeschlagenen Änderungen mindestens ebenso hart getroffen würden? Wo sind die AWO, das DRK, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland? Wo ist die BAGFW als Dach der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege? Wo ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter? Bis zum Tag dieses Beitrags: Fehlanzeige.
Dabei betrifft das Papier genau die Träger, die von Caritas und Diakonie vertreten werden, unmittelbar. Das Besserstellungsverbot gegenüber TV-L und TVöD trifft die AVR Caritas, die AVR Diakonie Deutschland und den BAT-KF im Kern ihrer Existenzberechtigung.
Die Einschränkung der Schiedsstellenfähigkeit trifft jede einzelne Einrichtung, die in den letzten Jahren um auskömmliche Leistungsvereinbarungen gestritten hat. Die Erweiterung der Prüfrechte trifft jeden Träger, der aus guten Gründen auf Prospektivität besteht. Es wäre Aufgabe dieser Verbände, sich öffentlich zu positionieren, und zwar nicht nur in verbandsinternen Rundschreiben, sondern in der breiten Debatte, die der Paritätische jetzt angestoßen hat. Die Frage, ob Einrichtungen und Dienste in diesem Land ihre Tarifbindung verteidigen können, ob sie weiter auf paritätische Vereinbarungen setzen dürfen und ob sie sich auf einen berechenbaren Rechtsrahmen verlassen können, ist keine Randfrage. Sie entscheidet m.E. mit darüber, ob die freie Wohlfahrtspflege in ihrer heutigen Form überlebt.
Dem Paritätischen gebührt Dank dafür, dass er den Mut hatte, das Papier zu veröffentlichen und fachlich einzuordnen. Die anderen großen Wohlfahrtsverbände sind jetzt am Zug. Schweigen wird diese Debatte nicht entschärfen.
Hier der Link zum geleakten Papier (PDF-Datei).
Bildquellen
- Wuetender: Adobe Firefly