Gemäß Beschluss des Europaparlamentes können EU-Staaten Kleinstunternehmen bald von der Jahresabschlusspflicht befreien. Zwei der folgenden Kriterien müssen vom Kleinstbetrieb erfüllt werden: • die Bilanzsumme liegt unter 500.000 Euro • der Netto-Umsatz liegt unter 1.000.000 Euro • im Laufe des Bilanzjahres werden durchschnittlich nicht mehr als zehn Mitarbeiter angestellt […]
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