Der Rahmenvertrag in NRW ist gekündigt. Dies ist soweit bekannt!
Auch, dass nach wie vor an der Planung festgehalten wird zum 01.07.2013 einen neuen Rahmenvertrag zu präsentieren ist bekannt.
Verschiedene Jugendämter gehen jetzt dazu über in Vereinbarungsniederschriften festzulegen, dass eine automatische Anpassung “innerhalb eines im neuen Landesrahmenvertrages festzulegenden Übergangszeitraumes” erfolgen soll. Auch wenn sich die INFO Nr. 13 der Landeskommission Jugendhilfe vom 12.12.2013 ähnlich liest, birgt eine Akzeptanz einer solchen Regelung für die Einrichtungsträger große Risiken, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden können.
Dies gilt es unbedingt zu bedenken!
Der Advocat würde sagen: “Pacta sunt servanda”