Zuckerbrot und Peitsche!

Es gibt neues aus den Hessischen Landkreisen.

Nach der Kündigung des Rahmenvertrages durch den HLT gehen die Landkreise nun dazu über, die tarifliche Erhöhung für 2013 ab dem 01.01.2013 – zunächst befristet bis zum 30.06.2013 – anzuerkennen.

Mir liegt in diesem Zusammenhang ein freundlicher Bescheid des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – unterzeichnet von der Ersten Kreisbeigeordneten – vor. Dieser geht davon aus, dass bis zum 30.06.2013 alle bestehenden Altverträge neu verhandelt sind. Respekt!

Nun kommt es aber dicke, denn am Ende des Schreibens findet sich die folgende Widerrufsbelehrung:

“Sollte auf der Grundlage der §§ 78a ff SGB VIII keine Leistungs- und Entgeltvereinbarung für das Jahr 2013 mit Ihnen abgeschlossen werden, so behalten wir uns vor, diesen Bescheid zu widerrufen und die gewährten Leistungen in voller Höhe nebst Zinsen zurückzufordern.”

Nachdem man dann auch noch die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch innerhalb eines Monats) im Nachgang gelesen hat, entstehen möglicherweise auch bei Ihnen eine Menge Fragen. Diese werden wohl in erster Linie besser durch einen Rechtsanwalt beantwortet. Das wäre jedenfalls mein Weg, den ich einschlagen würde als Betroffener.

Also ich finde, so kann man das nicht machen. Das ist “Gutsherrenart” pur und hat nun wirklich nichts mit den Grundgedanken des SGB VIII zu tun. Wie war das noch mal mit Augenhöhe und Partnerschaft?

Hier ein kurzer Nachtrag aufgrund von Nachfragen:

Anfang September hat die Jugendhilfekommission die pauschale Vergütungsanhebung für das Jahr 2013 beschlossen. Die tarifliche Fortschreibung der Entgeltvereinbarungen in der Jugendhilfe gemäß § 15 Abs. 2 der Hessischen Rahmenvereinbarung (RV) nach §§ 78a ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurde wie folgt festgelegt:

– Die Sachkosten werden um 1,73% erhöht
– Die Personalkosten werden um 2,82% erhöht