Und wieder mal gibt es Neues zum Thema Fachleistungsstundenfinanzierung…
Ganz aktuell haben die Landesjugendämter in NRW eine Arbeitshilfe für Jugendämter (!) zur Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Erarbeitet wurde das Papier durch Mitarbeitende von 16 (!) Jugendämtern in Westfalen, Lippe und Rheinland.
Die Arbeitshilfe der Landesjugendämter (LWL und LVR) finden Sie hier.
Meine persönliche Wertung:
Positiv an dem Papier ist die Tatsache, dass man sich hier überhaupt auf den Weg gemacht hat um die aktuell chaotische Refinanzierungssituation sowie die entsprechenden Verfahren bzw. Systeme im ambulanten Erziehungshilfebereich zu optimieren. Das ist seit Jahren überfällig.
Negativ an dem Papier ist aus meiner Sicht der einseitige Ansatz. Sehr bedauerlich, dass hier ausschließlich Jugendämter an der Erarbeitung beteiligt waren. Wenn man schon knapp 50.000 EUR öffentliche Mittel (meine vorsichtige Schätzung 😉 ) an Ressourcenverbrauch für eine solche Arbeitshilfe verballert, hätte man ruhig auch die Leistungserbringer zwecks Erhöhung der Anwendbarkeit und Nachhaltigkeit beteiligen können.
Kritisch muss man meines Erachtens auch bewerten, dass hier die privatgewerblichen Träger nicht besonders gut wegkommen (siehe S. 15 und 16 der Arbeitshilfe). Auch finde ich es nicht wirklich förderlich für das Verhandlungsgeschehen in NRW, dass die bereits vorhandenen Arbeitshilfen (z.B. die AFET – Arbeitshilfe oder die bis zum 31.12.2012 gültige Anlage 4 des Rahmenvertrages NRW) nicht wirklich berücksichtigt wurden. Schade!
Ich gehe sehr stark davon aus, dass uns bzw. den Landesjugendämtern hier eine Welle von Gegenveröffentlichungen bevorsteht. Ich denke mal, dass jetzt so ziemlich alle Wohlfahrtsverbände sowie die Verbände der sonstigen Leistungserbringer eigene Stellungnahmen sowie eigene Arbeitshilfen für die Leistungserbringer erarbeiten werden. Somit dürfte die Sprach und Handhabungsverwirrung im Bereich der Fachleistungsstundenfinanzierung deutlich zunehmen.
Die vielen handwerklichen Patzer kann man da eher vernachlässigen. Leider werde ich selbst in der Arbeitshilfe falsch zitiert. Hier die richtige Quellenangabe: Plaßmeyer, F. (2009): Analyse bisheriger und exemplarische Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle zur wirkungsorientierten Gestaltung von Hilfen zur Erziehung (ambulant wie stationär). In: ISA Planung und Entwicklung GmbH (Hrsg.): Finanzierungsmodelle im Kontext von wirkungsorientierter Steuerung der Hilfen zur Erziehung, Münster, S. 7 – 32. Diese Veröffentlichung finden Sie hier.
Natürlich enthält die Arbeitshilfe auch eine komplexe Berechnungstabelle im Excel-Format, welche Sie hier finden. Das geschützte Datenblatt “GK u. JahresAZ” ist übrigens nicht passwortgeschützt und kann daher ohne Probleme entsperrt werden.