Kosten für den Bereich der 
gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten Ein Onlinekurs zur Vorbereitung auf die nächste Entgeltverhandlung

Kalkulationshilfe: Kosten für den Bereich der 
gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten. Häufig versäumen sozialwirtschaftliche Einrichtungen, diese Kosten im Rahmen von Entgeltverhandlungen gegenüber dem Öffentlichen Träger durchzusetzen. Es enstehen selbst bei kleinen Einrichtungen schnell Vermögensschäden in mittlerer fünfstelliger Höhe.

In meinem neuen Online-Kurs erfahren Sie, wie und in welcher Höhe Kosten für gesetzlich geforderte Beauftragte in der Entgeltvereinbarung gegenüber dem Öffentlichen Träger (SGB VIII und SGB XII) berücksichtigt werden können. Viele Träger versäumen oft, diese besonderen Personal- und Sachkosten im Rahmen der Entgeltkalkulationen zu berücksichtigen. Insbesondere kleinen und mittelgroßen Einrichtungen fehlen häufig Erfahrungswerte hinsichtlich der Höhe der zu kalkulierenden und verhandelbaren Kosten.

Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in ihren Betrieben sorgen. Hierzu gehören insbesondere die Bestellung und Inanspruchnahme gesetzlich vorgeschriebener Beauftragter, wie zum Beispiel:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)
  • Betriebsarzt
  • Ersthelfer
  • Betrieblicher Suchtbeauftragter
  • Ausbildungsbeauftragter
  • Hygieneschutzbeauftragter
  • Befähigte Person zum Prüfen von elektr. Betriebsmitteln
  • Beauftragter für den Datenschutz
  • Schwerbehindertenbeauftragter
  • Betriebsrat
  • etc.

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese gesetzlich geforderten Beauftragten kommen den Arbeitnehmern indirekt zugute und können daher den sekundären vertraglichen Sozialkosten zugeordnet werden. Sie sind grundsätzlich entgeltrelevant.

Bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit zum Beispiel zwei Gruppen entstehen schnell Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe.

Im Laufe meines Online-Kurses erarbeiten Sie Lektion für Lektion Ihre eigene Kostentabelle, so dass Sie abschließend einen belastbaren Gesamtwert erhalten, den Sie in Ihrer kommenden Entgeltkalkulation und -verhandlung berücksichtigen können.

Der Onlinekurs enthält zahlreiche Links und Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen. Darüber hinaus sind auch einige Videos zu speziellen Teilaspekten hinterlegt.

Eine Probelektion ist kostenfrei erhältlich und kann hier eingesehen werden.

 

 

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