Der Bundesrat hat am 07. Juli 2017 das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nicht beschlossen.
Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ist von der Tagesordnung genommen worden, weil es erkennbar keine Mehrheit in der Länderkammer gegeben hätte. Damit besteht nur noch eine theoretische sehr unwahrscheinliche Möglichkeit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Diese wäre die Plenarsitzung des Bundesrates am 22. September also zwei Tage vor der Bundestagswahl.
Dr. Wolfgang Hammer findet deutliche Worte: “Nun ist also auch der letzte Rest einer Reform der Kinder-und Jugendhilfe gescheitert. Kein Grund zum Trauern aber auch kein Grund zum Feiern. Wir haben die Verpflichtung nach vorn zu schauen. Wir brauchen eine Reform der Kinder-und Jugendhilfe dringender denn je. Wir brauchen eine Stärkung der Kinderrechte aber nicht gegen sondern mit den Eltern. Wir brauchen eine Kinder- und Jugendhilfe, die Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, und Kindern dabei hilft, den aus der Armut erwachsenden Belastungen entgegen zu wirken. Immer mehr Kinder armer Eltern aus ihren Famiien zu nehmen und in Heime zu bringen ist der falsche Weg. Dazu ist neben dem Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung eine leistungsfähige Infrastruktur von Frühen Hilfen, Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, Elten-und Familienhilfezentren sowie sozialräumlichen Angeboten erforderlich, für das ausreichende Rechts- und Finanzierungsgrundlagen geschaffen werden müssen. Wir brauchen eine Abkehr vom Überwachungstaat im Kinderschutz und fachlichen Gestaltungsraum für die Fachkräfte in den Sozialen Diensten. Wir brauchen eine Reform und Stärkung der Pflegkinderhilfe und den Bindungsschutz von Kindern in Herkunftsfamilien und in Pflegefamilien. Wir brauchen verlässiliche Ombudsstellen in unabhängiger Trägerschaft und Angebote für Jungerwachsene und Careleaver. Wir brauchen eine regelhafte Beteiligung von Eltern und jungen Menschen an der Ausgestaltung der Hilfen von Anfang an. Und wir brauchen eine Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, die Vorteile und keine Nachteile bringt. Um dies alles auf den Weg zu bringen brauchen wir die Verantwortungsgemeinschaft von Politik und Fachwelt von Anfang an und keine Geheimdiplomatie. Die von mehreren Fraktionen des Bundestages angekündigte Einrichtung einer Enquetekommission nach der Bundestagswahl zu Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiger Schritt, den wir unterstützen sollten.”
Am 21.08.2017 bieten wir ein Webinar zur Reform des SGB VIII an. Hier werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Florian Gerlach einen Überblick über das gesamte Gesetzgebungsverfahren geben. Wir werden das Thema insbesondere aus Leistungserbringersicht bearbeiten. Alle relevanten Inhalte des ursprünglich zum 01.01.2018 geplanten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sollen in 90 Minuten verständlich erklärt werden. Unser Webinar richtet sich insbesondere an alle Entscheider in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch an Akteure der Öffentlichen Jugendhilfe. Worauf müssen Sie sich zukünftig einstellen? Was bringt uns die Gesetzesreform in der nächsten Legislaturperiode? Das Webinar können Sie ab sofort hier buchen.
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