Eine Tür in die Kinder- und Jugendhilfe Gemeinsame Stellungnahme zur inklusiven Jugendhilfe des BKvE und des EREV

Inklusion ist ein wichtiger und zentraler Aspekt in der Kinder- und Jugendhilfe. Aus Sicht des BVkE und des EREV ist es wichtig, dass die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen unter dem Dach des Sozialgesetzbuchs (SGB) VIII nicht zu Nachteilen oder Verschlechterungen der Leistungen für junge Menschen und deren Familien führen darf. Die Bedarfe müssen alternativ und kumulativ den Leistungsanspruch auslösen können. Eine einheitliche Anspruchsgrundlage und Anspruchsinhaberschaft sowie die Entschärfung von Exklusionsmechanismen sind weitere wichtige Aspekte, die geklärt werden müssen. Eine offene und einheitliche Gestaltung des Leistungskatalogs sowie das Hilfeplanverfahren sind ebenfalls zentral für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

In diesem Kontext haben der BVkE und der EREV über das Projekt “Inklusion jetzt” eine gemeinsame Stellungnahme zur inklusiven Jugendhilfe/dem Leistungstatbestand veröffentlicht. Die Stellungnahme beschäftigt sich mit dem Prozess der Zusammenführung der Leistungen und betont die Bedeutung einer inklusiven Ausgestaltung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe. Die Hilfen zur Erziehung sollen dabei als Teilhabeleistungen verstanden werden. Inklusion wird hier als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, die die unterschiedlichen individuellen Bedarfe und Bedürfnisse von Adressat*innen aus vielfältigen Lebenskontexten wahrnimmt und anerkennt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Meinungen und Haltungen der Fachverbände BVkE und EREV in dieser Stellungnahme dargestellt werden. Die Zusammenführung der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein komplexer Prozess, der auch weiterhin kritisch hinterfragt und weiterentwickelt werden sollte. Nur so können alle jungen Menschen und deren Familien bedarfsgerechte und passgenaue Leistungen erhalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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