Hinweisgeberschutzgesetz, eine Neverending Story Die Europäische Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Whistleblower-Richtlinie der EU wurde 2019 beschlossen, als Reaktion auf Skandale wie den Diesel-Skandal, Luxleaks oder die Panama-Papiere zur Steuerhinterziehung. Ziel der Richtlinie ist es, die Hinweisgeber, die Fehlverhalten und Missstände aufdecken, besser zu schützen und dafür zu sorgen, dass ihre Hinweise ernst genommen werden. In erster Linie soll der Schutz von Hinweisgebern im Umweltschutz, öffentlichen Beschaffungswesen, Finanzdienstleistungen, nuklearen Sicherheit, Produktsicherheit sowie Schutz der finanziellen Interessen der EU gegenüber Steuerbetrug, Geldwäsche oder Korruption gewährleistet werden.

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, geeignete Kanäle für Whistleblower einzurichten, damit diese Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Die Richtlinie sieht vor, dass Whistleblower selbst entscheiden können, ob sie zunächst innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Behörde auf Missstände hinweisen oder sich direkt an eine externe Stelle wenden. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn der Hinweisgeber Repressalien fürchten muss oder wenn ein großes öffentliches Interesse besteht, sind direkte Hinweise an die Medien geschützt.

Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht war bis zum 17. Dezember 2021 vorgesehen. Deutschland hatte Ende letzten Jahres ein Gesetz für Hinweisgeber vorgelegt, das jedoch vom Bundesrat gestoppt wurde. Nun muss das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, während die Europäische Kommission nicht länger warten will und rechtliche Schritte einleitet. Insgesamt haben acht Staaten, darunter Polen, Ungarn, Italien und Spanien, keine zufriedenstellende Antwort gegeben, als die Kommission die Mitgliedstaaten mehrfach aufgefordert hat, die Richtlinie umzusetzen.

Die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland hat zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen. Sollte der EuGH Deutschland jedoch verurteilen und die Bundesregierung nicht unmittelbar darauf reagieren, könnte die Kommission im nächsten Schritt die Verhängung eines Zwangsgelds gegen Deutschland beantragen. Es ist zu hoffen, dass die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht nun zügig erfolgt, um Hinweisgebern in der EU den notwendigen Schutz zu gewährleisten und Fehlverhalten aufzudecken.

Selbst wenn die Whistleblower-Richtlinie der EU hauptsächlich auf den Schutz von Hinweisgebern in großen Unternehmen und Behörden abzielt, hat sie auch Auswirkungen auf sozialwirtschaftliche Unternehmen. Gerade in diesem Sektor, der für seine soziale und ökologische Verantwortung bekannt ist, können Hinweise von Whistleblowern dazu beitragen, Missstände aufzudecken und die Arbeit der Unternehmen zu verbessern. Whistleblower in sozialwirtschaftlichen Unternehmen könnten beispielsweise auf Fälle von Ausbeutung, Korruption oder mangelnder Transparenz aufmerksam machen.

Allerdings ist es für kleine und mittlere Unternehmen im sozialwirtschaftlichen Bereich oft schwieriger, angemessene Kanäle für Hinweise zu schaffen. Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht könnte daher eine besondere Herausforderung für diese Unternehmen darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten aussieht und welche Auswirkungen sie auf sozialwirtschaftliche Unternehmen hat. Dennoch ist es wichtig, dass Hinweisgeber in diesem Sektor geschützt werden und dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Aufdeckung und Beseitigung von Missständen wahrnehmen.

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