Alle 16 Ausführungsgesetze zum SGB VIII auf einen Blick Aktuelle Übersicht aller Landesausführungsgesetze zum SGB VIII als kostenloser PDF-Download
Wer in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, weiß, dass das SGB VIII allein die Rechtslage nie vollständig abbildet. Denn der Bund regelt den Rahmen, die Länder füllen ihn aus. Und die tun das, seit Jahrzehnten, auf sehr unterschiedliche Weise. Das Ergebnis sind 16 Landesausführungsgesetze, die teils unter ganz unterschiedlichen Namen daherkommen, teils schon länger nicht mehr angefasst wurden, und teils gerade erst in einer neuen Fassung in Kraft getreten sind. Den Überblick zu behalten, ist mühsam. Ich habe ihn trotzdem gemacht.
Entstanden ist eine vollständige Übersicht aller Ausführungsgesetze zum SGB VIII, mit Abkürzung, vollständigem Gesetzesnamen und dem Datum der jeweils letzten Änderung.
Die Übersicht steht als kostenloser PDF-Download zur Verfügung und ist auf dem Stand von März 2026.
Wenn man die 16 Gesetze nebeneinanderlegt, fällt Einiges auf. Zunächst die schiere Namensvielfalt. Bayern beispielsweise hat das Ausführungsgesetz zum SGB VIII kurzerhand in sein allgemeines Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzen (AGSG) integriert, während Brandenburg erst im August 2024 mit dem BbgKJG ein komplett neues Gesetz an den Start gebracht hat. Berlin trägt im Gesetzesnamen gleich ein Programm mit. Jugendhilfe, Familienunterstützung, Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen. Mecklenburg-Vorpommern hat für seinen Gesetzestitel fast noch mehr Platz gebraucht als für die zugrunde liegende Regelungsmaterie. Und Thüringen? Das ThürKJHAG liegt in einer Bekanntmachungsfassung aus dem Februar 2009 vor. Seither. Funkstille in Sachen Novellierung.
Der Blick auf die Änderungsdaten ist ebenfalls aufschlussreich. Baden-Württemberg hat sein LKJHG im Oktober 2025 komplett neu ausgefertigt. Hessen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Gesetze im Dezember 2025 geändert. Rheinland-Pfalz war im Februar 2026 dran. Auf der anderen Seite. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ihre Gesetze zuletzt 2022 angepasst. Das war vor der Novelle des SGB VIII durch das KJSG und weiteren Reformschritten. Ob diese Länder die bundesrechtlichen Neuerungen bereits vollständig im Landesrecht umgesetzt haben, wäre eine eigene Prüfung wert.
Warum ist das überhaupt relevant? Weil Leistungserbringer und Fachkräfte in der Praxis mit beiden Ebenen arbeiten. Wer etwa Regelungen zur Beteiligung freier Träger an der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII verstehen will, muss wissen, was das jeweilige Landesausführungsgesetz dazu sagt. Wer Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 79a SGB VIII auf Landesebene einordnen will, kommt an den Ausführungsgesetzen nicht vorbei. Und wer Entgeltverhandlungen führt oder sich auf Landesrahmenvereinbarungen beruft, braucht zumindest einen groben Überblick darüber, was sein jeweiliges Bundesland in den letzten Jahren überhaupt geregelt hat, und was es vielleicht gerade neu regelt.
Mein konkreter Vorschlag für die Praxis. Wenn Sie als Leitungskraft oder in der Fachberatung tätig sind, nehmen Sie sich die Übersicht und prüfen Sie, wann das Ausführungsgesetz Ihres Bundeslandes zuletzt geändert wurde. Liegt diese Änderung vor 2022, lohnt sich ein genauerer Blick darauf, ob und wie das jeweilige Landesrecht die bundesgesetzlichen Neuerungen der vergangenen Jahre aufgegriffen hat. Das kostet einen Nachmittag, verhindert aber, dass man auf einem rechtlichen Stand argumentiert, der schon längst überholt sein könnte.
Die PDF-Übersicht enthält alle 16 Bundesländer mit Abkürzung, vollständigem Gesetzesnamen und dem Stand der letzten Änderung. Sie ist bewusst kompakt gehalten, ohne Kommentar, ohne Wertung, einfach als Arbeitsmittel. Wer tiefer einsteigen möchte, findet die Volltext-Fassungen der Ausführungsgesetze in den jeweiligen Landesrechtsdatenbanken oder über dejure.org. Die Übersicht zeigt aber schnell, wo man suchen muss.
Eines noch zur Vollständigkeit. Ausführungsgesetze sind eine Sache. Eine andere ist die Frage, was in den jeweiligen Ländern unterhalb der Gesetzesebene geregelt ist, also in Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Landesrahmenverträgen und Vereinbarungen. Diese Ebene fehlt in der Übersicht bewusst, weil sie schlicht zu kleinteilig wäre, um sie in einer einzigen Tabelle abzubilden. Aber sie existiert, und sie ist in der Praxis oft genauso entscheidend wie das Gesetz selbst. Darüber lässt sich an anderer Stelle noch ausführlicher schreiben.
Hier finden Sie die Gesamtübersicht als PDF-Datei zum Download.
Sie dürfen sie gerne in Ihrem Team teilen, in Fortbildungen verwenden oder als Orientierungshilfe in der Beratungspraxis nutzen.
Das könnte Sie auch interessieren: IJOS-Campus (Katalog)
Bildquellen
- alle-16-ausfuhrungsgesetze-zum-sgb-viii-auf-einen-blick: IJOS GmbH
