Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII Eine Orientierungshilfe mit Empfehlungen für Baden-Württemberg

Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII. Eine Orientierungshilfe mit Empfehlungen für Baden-Württemberg.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hat in der Reihe „KVJS-Jugendhilfe-Service“ eine Arbeitshilfe zu den Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII als Orientierungshilfe für Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wurde von einer Arbeitsgruppe aus Fachkräften und Leiterinnen und Leitern der Jugendämter in Baden-Württemberg unter Federführung des KVJS-Landesjugendamtes erarbeitet.

Das Papier gibt Auskunft über Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege und soll den Jugendämtern als Orientierung für die Ausgestaltung von Hilfen in Vollzeitpflege dienen. Ziel ist es, möglichst einheitliche Standards für alle Pflegekinder und Pflegepersonen, sowohl in der finanziellen und personellen Ausstattung als auch in der Beratung, zu fördern und durch eine fachlich fundierte Begleitung weiterhin Personen für die Aufnahme eines Pflegekindes zu gewinnen.

Die vollständige Arbeitshilfe finden Sie hier als PDF-Download.

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  • child-3194977_640: Pixabay