LWL und LVR stoppen die Landesrahmenvertragsverhandlungen

Stopp der Verhandlungen zum Rahmenvertrag (SGB IX) in NRW Was das Moratorium für Leistungserbringer in der Sozialen Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben jetzt bedeutet

Am 9. September 2026 ist in den Landesrahmenvertragsverhandlungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe am Arbeitsleben erst einmal Schluss in Nordrhein-Westfalen. LWL und LVR haben in einem Spitzengespräch mit der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW, den privaten und öffentlichen Anbietern sowie der Selbsthilfe erklärt, dass sie ab sofort ein Moratorium einlegen. Die Begründung ist denkbar schlicht. Die Träger der Eingliederungshilfe warten auf die geplante Bundesreform des SGB IX und wollen nicht riskieren, dass Vereinbarungen, die jetzt geschlossen werden, durch die Reform schon bald wieder hinfällig sind.

Was heißt das konkret für die Leistungserbringer auf der anderen Seite des Tisches? Es heißt, dass notwendige Klärungen und Weiterentwicklungen in den Bereichen Soziale Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben auf unbestimmte Zeit warten müssen. Die Unklarheiten, die tief im System stecken, bleiben ungelöst. Die strukturellen Probleme in bestehenden Vereinbarungen bleiben unbearbeitet. Und die Einrichtungen und Dienste, die schon jetzt merken, dass ihre Vergütungsvereinbarungen die realen Kosten kaum noch abdecken, müssen das weiter so aushalten. Die Träger der Eingliederungshilfe schützen sich vor vertraglichen Altlasten. Wer schützt die Leistungserbringer?

Formal zugesichert haben LWL und LVR, dass der aktuell geltende Rechtsrahmen weiterhin gilt. Bestehende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bleiben in Kraft, und die Anerkennung einer tariflichen Vergütung bleibt bestehen. Das ist kein Almosen, das sollte selbstverständlich sein. Und trotzdem muss man es einfordern. Wer tarifgebunden ist oder tarifähnliche Entgeltstrukturen hat, sollte diese Zusage bei Vergütungsverhandlungen im Einzelfall aktiv auf den Tisch legen und nicht darauf vertrauen, dass sie von allein berücksichtigt wird.

Die Anbieterseite und die Selbsthilfe haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen, aber gleichzeitig klar gemacht, dass sie das Moratorium bedauern. Zu Recht. Klärungsbedarf gibt es genug, und der verschwindet nicht dadurch, dass man aufhört, darüber zu verhandeln. Wie wird Teilhabe am Arbeitsleben inhaltlich weiterentwickelt? Welche Leistungsformen sind in der Sozialen Teilhabe abbildbar? Diese Fragen liegen nun auf Eis. Auf der Tagesordnung der Gemeinsamen Kommission SGB IX am 7. Oktober 2026 soll das Thema nochmals offiziell behandelt werden. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt, und man sollte die Erwartungen nicht zu hoch hängen.

Ein Punkt, der dabei leicht untergeht, verdient besondere Aufmerksamkeit. Im Bereich Kinder und Jugendliche sollen die Verhandlungen laut Landschaftsverbänden fortgesetzt werden. Wie das Moratorium in der Praxis sauber von diesem Bereich abgegrenzt werden soll, bleibt offen. Es wäre reichlich naiv anzunehmen, dass eine pauschale Verhandlungspause einfach an einer Sektorengrenze stehen bleibt, als wäre sie ein höflicher Gast, der sich ans Schild hält. Einrichtungen und Dienste, die in mehreren Bereichen tätig sind, sollten genau beobachten, ob das Moratorium faktisch doch auf angrenzende Verhandlungsprozesse ausstrahlt.

Was bedeutet das nun für Träger der freien und privaten Eingliederungshilfe? Keine Panik, aber bitte auch keine Passivität, die am Ende teuer wird. Der Status quo ist eingefroren. Das bedeutet einerseits eine gewisse Stabilität. Es bedeutet andererseits, dass strukturelle Probleme in bestehenden Vereinbarungen nicht korrigiert werden. Einrichtungen und Dienste, bei denen die Deckung schon jetzt nicht stimmt, werden das durch einen neuen Landesrahmenvertrag nicht kurzfristig lösen können. Das ist unbequem, aber es ist die Realität, mit der man jetzt arbeiten muss.

Die Anbieterseite bereitet sich in ihren Gremien auf eine strategische Reaktion vor. Das ist richtig und wichtig, und es ist nicht genug, wenn jeder Leistungserbringer isoliert für sich schaut, was das Moratorium für ihn bedeutet. Wer jetzt in seinen Verbänden und Gremien eine gemeinsame Linie entwickelt, sitzt beim Neustart der Verhandlungen in einer anderen Position als wer kurzfristig und unkoordiniert reagiert.

Mein konkreter Vorschlag für die Praxis:
Nutzen Sie die Verhandlungspause, um Ihre bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen systematisch auseinanderzunehmen. Prüfen Sie, ob die aktuellen Vereinbarungen Ihre tatsächlichen Kosten noch abbilden, ob Tarifsteigerungen korrekt eingerechnet sind und ob es Regelungslücken gibt, die bisher unter den Tisch gefallen sind. Dokumentieren Sie jeden Anpassungsbedarf sorgfältig und nachvollziehbar, mit Zahlen, mit Belegen, mit klarer Begründung. Diese Dokumentation ist dann der Ausgangspunkt für die nächste Verhandlungsrunde, egal wann sie kommt. Wer vorbereitet in eine Verhandlung geht, verhandelt besser als wer kurzfristig reagiert. Das klingt banal, wird aber erschreckend selten konsequent umgesetzt. Die IJOS GmbH hat passgenaue Angebote für solche Vorhaben: Entgeltvereinbarungen

Dazu kommt ein weiterer Punkt, den ich für mindestens genauso dringlich halte:
Verfolgen Sie die Entwicklung der SGB-IX-Bundesreform aufmerksam und prüfen Sie frühzeitig, welche Auswirkungen die diskutierten Reformoptionen auf Ihr Leistungsspektrum hätten. Es ist durchaus denkbar, dass die Reform Leistungskategorien verschiebt oder Verantwortlichkeiten neu verteilt. Wer das erst versteht, wenn das Gesetz beschlossen ist, hat wertvolle Gestaltungszeit verloren und steht dann womöglich vor vollendeten Tatsachen, die sich mit etwas mehr Aufmerksamkeit hätten beeinflussen lassen.
Aktuelle Veranstaltungen zu Reformthemen (SGB VIII und SGB IX) finden Sie hier:
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Das Moratorium der Träger der Eingliederungshilfe bringt Einrichtungen und Dienste in NRW in eine abwartende Position, die sie sich nicht ausgesucht haben. Das darf man offen benennen, und das darf man auch kritisieren. Abwarten heißt aber nicht untätig sein. Die kommenden Monate lassen sich nutzen, und wer das tut, steht beim Neustart der Verhandlungen deutlich besser da als wer die Pause einfach ausgesessen hat.

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Bildquellen

  • lwl-und-lvr-stoppen-die-landesrahmenvertragsverhandlungen: IJOS GmbH

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