Leistungsentgeltverfahren (2013) in NRW

Neue Informationen aus NRW:

Gerade eben habe ich vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erfahren, dass in der letzten Sitzung der Landeskommission beschlossen wurde, dass bis zum 30.06.2013 ein neuer Rahmenvertrag verhandelt werden soll. Das war ja zu erwarten. Angeblich sollen aber nun alle neuen Vereinbarungen auf den 30.06.2013 befristet werden. Darüber hinaus sollen die Vereinbarungen unter den Vorbehalt gestellt werden, dass innerhalb eines – im neuen Rahmenvertrag festgesetzten Übergangszeitraumes – alle Vereinbarungen auf die neuen ( aus meiner Sicht viel schlechteren Regelungen) angepasst werden müssen.

Das Servicecenter für Jugendämter beim LWL empfiehlt in diesem Zusammenhang den Jugendämtern gelegentlich (mir liegen derartige Schreiben vor), erst nach dem 01.07.2013 neue Entgelte überhaupt zu vereinbaren. Darauf sollten Sie sich meines Erachtens keineswegs einlassen. Ein Nichtvorhandensein eines Rahmenvertrages bedeutet nicht, dass man Entgelte nicht neu verhandeln kann. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.