Wir berichteten bereits am 05. Januar diesen Jahres über die Kündigung des Niedersächsischen Rahmenvertrages für den Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 78 f SGB VIII durch die Kommunalen Spitzenverbände an dieser Stelle.
Mittlerweile ist uns nun bekannt geworden, dass die Verhandlungen zum neuen Rahmenvertrag vorerst gescheitert sind. So sollen die kommunalen Spitzenverbände bis zum Schluss darauf bestanden haben, dass das Urteil des Bundessozialgerichtes v. 29.01.2009 zum sog. “externen Vergleich” auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung umgesetzt werden soll. Ausführliche Informationen zum “externen Vergleich” findet man u.a. in unserem Praxisratgeber Jugendhilfe.
Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die Verhandlungspartner wieder zusammen setzen. Solange werden alle Verhandlungspartner den guten alten Rahmenvertrag weiter nutzen. Was ist schon dabei? Dessen Standards haben sich schließlich über Jahre hinweg bewährt. In diesem Zusammenhang ist jedoch hier und da ein leichtes Gegrummel (klingt besser als “Säbelrasseln”, oder?) zu vernehmen. Dieses Gegrummel wird wohl dazu führen, dass einige Kommunen (aber auch Träger ;-)) sich nicht mehr an die alten Standards halten werden. Dies wird dann wohl zu einem Anstieg der Schiedsverfahren in Niedersachsen führen. Wenn Sie mich fragen: Es gibt Schlimmeres…