Wichtig: Das BMF hat ein neues, ergänzendes Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Sach- und Unterhaltsleistungen veröffentlicht.
Im Fokus stehen Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII.
Einrichtungsträger, die jetzt noch immer Honorarkräfte in den o.g. Bereichen beschäftigen, dürften nun ernsthafte Probleme bekommen.
Hier können Sie das BMF-Schreiben herunter laden.