Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen Ihre Einkünfte aus Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Auch Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden sind von der steuerlichen Änderung betroffen. Das Bundesamt für Finanzen erläutert hier die wichtigsten Änderungen.