Schein-/Selbständigkeit in der Jugendhilfe

Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zum Thema Schein-/Selbständigkeit in der Jugendhilfe erstellt.

“Die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung erfolgt im Einzelfall, wobei neben der vertraglichen Grundlage alle Umstände der tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit in ihrer Gesamtheit gewürdigt und abgewogen werden müssen.  (…) Die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung Bund gem. § 7a SGB IV oder eines Gerichts, dass eine (abhängige) Beschäftigung und keine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbar.”

Hier können Sie das Gutachten vom 14.12.2015 downloaden (PDF).