Gemeinsamer Ruf nach einem inklusiven Kinder‐ und Jugendhilferecht Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände und der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur SGB VIII ‐ Reform

Gemeinsamer Ruf nach einem inklusiven Kinder‐ und Jugendhilferecht. Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände und der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur SGB VIII ‐ Reform.

Erstmals positionieren sich die Erziehungshilfefachverbände und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und fordern ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht.

Die Fachverbände der Erziehungshilfe und für Menschen mit Behinderung begrüßen in Ihrem Zwischenruf den breit angelegten Beteiligungsprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Als Interessenvertretung junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder‐ und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe richten die Fachverbände einen dringenden Appell an die verantwortlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages!

Hier ein Auszug: “Wir brauchen ein inklusives Kinder‐ und Jugendhilferecht für ALLE Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung.   Ohne die Zusammenführung der Leistungen und ohne die Zusammenführung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung mit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wird eine inklusive Kinder‐ und Jugendhilfe nicht gelingen! Der aktuelle Reformprozess muss am Ende auf eine klare und wirksame gesetzgeberische Weichenstellung zulaufen und den aktuellen Zustand, dessen Überwindung von einer breiten Allianz aus Politik, Verwaltung und Verbänden der Leistungserbringer, der Selbsthilfe und den Elternverbänden gefordert wird, beenden.   Die Fachverbände werden sich weiter aktiv und gemeinsam in den Prozess einbringen und stehen den fachlich und politisch Verantwortlichen zum Gespräch gern zur Verfügung.”

Den vollständigen Zwischenruf finden Sie hier.

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  • Schild 161 – Reform: © Thomas Reimer - Fotolia.com