Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist in Kraft getreten KJSG am 10.06.2021 in Kraft getreten

Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und ist somit am 10.06.2021 in Kraft getreten.

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben. Der Bundestag hat dazu umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – beschlossen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. 

Die 2. Stufe zu einem inklusiven SGB VIII tritt aller Voraussicht nach am 1.1.2024 in Kraft und die 3. Stufe zum 1.1.2028. (Artikel 9) in Kraft.

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