Rahmenvertragslose Zeit in Schleswig-Holstein Der 2009 geschlossene Jugendhilfe-Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII wurde gekündigt. Wie geht es weiter?

Rahmenvertragslose Zeit in Schleswig-Holstein. Der 2009 geschlossene Jugendhilfe-Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII wurde zum 01.10.2019 gekündigt. Wie geht es weiter?
Vermehrt erreichen uns Anfragen aus Schleswig-Holstein, denn der 2009 geschlossene Jugendhilfe-Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII wurde gekündigt – seine Regelungen wurden daher nach Auslaufen von „Interimslösungen“ ab 01.10.2019 gegenstandslos. Die „vertragslose“ Situation bedeutet, dass es seit dem 1.10.2019 keine landesweit vereinbarten Grundsätze der Leistungs- und Entgeltverhandlungen gibt.
Stattdessen sind nun individuelle Entgeltverhandlungen gemäß § 78b Abs. 1 SGB VIII zu führen. Die Aufgaben, die in diesen Rahmenverträgen standardisiert werden können, obliegen den Jugendämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie der großen kreisangehörigen Stadt in kommunaler Selbstverwaltung.
Nun kommt es also darauf an, gemäß der gesetzlichen Finanzierungsregeln, schnellstmöglich gegenüber dem zuständigen Jugendamt neue Leistungsentgelte zu verhandeln.
Wir werden in Kürze ein kostenfreies Webinar für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein anbieten.

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