Reformversprechen ohne Finanzierung sind keine Reform
| |

Reformversprechen ohne Finanzierung sind keine Reform Eine neue Expertise des ism Mainz legt offen, was der Kabinettsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verschweigt

Heinz Müller vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz hat im August 2026 eine Expertise vorgelegt, die es in sich hat. Der Titel sagt bereits alles: „Wenn Reformversprechen und Finanzierungsrealität auseinanderfallen“. Das Papier wurde im Auftrag der Berliner Runde erstellt, einem bundesweiten fachpolitischen Dialogprozess, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Praxis gemeinsam über die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Wer sich mit SGB VIII und den aktuellen Reformdebatten beschäftigt, sollte diese Expertise kennen.

Anlass ist der Kabinettsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes, kurz 1. KJHSRG, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Der Entwurf greift reale Herausforderungen auf, steigende Fallzahlen, wachsende Komplexität der Bedarfe, Fachkräftemangel, unklare Zuständigkeiten, eine angespannte Finanzlage der Kommunen. Die Grundrichtung, Regelangebote und Infrastruktur zu stärken, ist fachlich nachvollziehbar und wird im Prinzip auch von AGJ und DIJuF mitgetragen. Das eigentliche Problem liegt woanders.

Der Kabinettsentwurf rechnet nämlich ab 2036 mit einer jährlichen Entlastung der öffentlichen Haushalte von rund 1,34 Milliarden Euro, ohne für den dafür erforderlichen Aufbau neuer Strukturen zusätzliche Mittel auszuweisen. Einsparungen werden verbucht, bevor die Voraussetzungen dafür auch nur annähernd geschaffen sind. Heinz Müller nimmt die zentralen Reformbausteine einzeln unter die Lupe und prüft, ob die zugrunde liegende fachliche Logik trägt, welche Infrastruktur tatsächlich erst aufgebaut werden müsste und welche Kosten dabei entstehen. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Nehmen wir die Kindertagesbetreuung: Der Regierungsentwurf erwartet ab 2028 eine jährliche Entlastung von 100 Millionen Euro bei den Hilfen zur Erziehung, weil ein Teil der Sozialpädagogischen Familienhilfen durch den Vorrang einer Kita vermieden werden soll. Die zugrunde liegende Rechnung ist arithmetisch korrekt, aber methodisch nicht belastbar. Die angenommene Quote, ein Drittel der Fälle könne vollständig ersetzt werden, ist nicht empirisch abgeleitet, sondern eine politische Rechenannahme. Der Kabinettsentwurf selbst räumt ein, dass methodisch belastbare Studien zu solchen Kostendämpfungseffekten schlicht fehlen. Gleichzeitig werden die Kosten, die überhaupt erst entstehen müssten, damit eine Kita erzieherische Familienbedarfe verlässlich übernehmen kann, in der Kalkulation schlicht nicht sichtbar gemacht. Müller rechnet es durch. Schon wenn man nur Zugang und eine eng gefasste Verbesserung der Personalausstattung einbezieht, entstehen modellhaft rund 116 Millionen Euro zusätzliche öffentliche Aufwendungen pro Jahr. Familienunterstützende Fachkräfte, Kita-Sozialarbeit, Kooperationsstrukturen und Transformationskosten sind da noch nicht mal drin.

Ähnlich verhält es sich beim Jugendwohnen. Ab 2033 sollen jährlich rund 250 Millionen Euro eingespart werden, indem junge Menschen, die bisher eine Hilfe nach § 34 SGB VIII erhielten, in sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach § 13 Absatz 3 SGB VIII verlagert werden. Die Rechenkette ist arithmetisch nachvollziehbar, setzt aber voraus, dass die benötigten Plätze existieren. Tun sie nicht. Je nach realistischer Belegungsannahme bräuchte es zwischen rund 8.000 und knapp 17.000 zusätzliche Plätze bundesweit. Im mittleren Szenario ergibt sich ein Transformationsbedarf bis 2037 von rund 1,74 Milliarden Euro, also bereits mehr als die bis dahin kumuliert erwartete Bruttoentlastung von 1,525 Milliarden Euro. Auch hier kommt die Logik des Entwurfs an eine klare Grenze. Ein gesetzlicher Vorrang erzeugt keine Infrastruktur.

Bei der infrastrukturellen Bildungsassistenz ist das Strukturproblem besonders augenfällig. Individuelle Schulbegleitungen sollen in standortbezogene Teams überführt werden, die an Schulen und Kitas verfügbar sind. Das kann Zugänge erleichtern, Stigmatisierung verringern und Vertretung verbessern, also durchaus sinnvoll sein. Müller zeigt aber, dass schon eine Ausstattung von nur einem Viertel der Einrichtungen mit einer knapp bemessenen Bildungsassistenz zu einem jährlichen Finanzierungsbedarf von rund 2,76 Milliarden Euro führt, rund 960 Millionen Euro mehr als das heutige Ausgabenvolumen. Und das, während die bestehenden Individualleistungen an den anderen drei Vierteln der Einrichtungen zunächst weiterlaufen müssen. Die im Entwurf als Entlastung ausgewiesene Milliarde beschreibt im Übrigen keinen Rückgang gegenüber dem heutigen Ausgabenniveau, sondern lediglich einen möglicherweise nicht eintretenden künftigen Ausgabenzuwachs. Das ist ein fundamentaler Unterschied, den der Entwurf in seiner Darstellung eher verwischt als klärt.

Die Entfristung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII wiederum ist fachlich vertretbar, weil die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schule und Gesundheit real und komplex bleiben. Allerdings entfristet der Kabinettsentwurf eine Struktur, die ursprünglich als Übergangsinstrument zum bundesweiten inklusiven Zuständigkeitsübergang 2028 gedacht war. Dieser Übergang findet nicht statt. Aus einem zeitlich begrenzten Werkzeug wird damit eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, deren Finanzierungsbedarf der Entwurf mit rund 11,2 Millionen Euro pro Jahr erheblich zu niedrig ansetzt. Müller modelliert, dass eine dauerhaft arbeitsfähige Stellenstruktur eher in der Größenordnung von 45 bis 50 Millionen Euro jährlich liegt.

Was bedeutet das für Träger der Kinder- und Jugendhilfe, für Einrichtungen und Dienste, für Jugendämter?

Die Expertise macht deutlich, dass der politisch versprochene Umbau in der Praxis auf Kommunen, Träger und Jugendämter abgewälzt wird, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Wer die Reform umsetzen soll, wird zwischen bestehenden Rechtsansprüchen und nicht finanzierten Strukturanforderungen zerrieben. Müller nennt das sehr treffend. Was als Spar- und Strukturreform angekündigt ist, ist in seiner Umsetzung zunächst ein umfangreicher Investitions- und Transformationsprozess.

Ein konkreter Handlungsschritt, den ich Leitungskräften in Einrichtungen und Diensten empfehle. Lesen Sie die Expertise tatsächlich, am besten die Kapitel zu jenem Reformbaustein, der für Ihre Einrichtung am relevantesten ist. Dann machen Sie sich eine eigene, schriftlich fixierte Einschätzung, welche Voraussetzungen in Ihrer Region erfüllt wären oder fehlen würden, damit die erwarteten Einspareffekte eintreten. Nehmen Sie diese Analyse in Ihre nächste Entgeltverhandlung und in Ihre Stellungnahmen gegenüber dem örtlichen Jugendamt mit. Die Expertise liefert dafür das methodische Rüstzeug und konkrete Zahlen, die sich belastbar zitieren lassen. Wer in Verhandlungen mit pauschalen Reformversprechen konfrontiert wird, kann so zeigen, was Transformation vor Ort tatsächlich kosten würde.

Die Expertise von Heinz Müller ist möglicherweise schon auf der Website des ism Mainz unter www.ism-mz.de abrufbar. Ich habe die Expertise über LinkedIn erhalten.

Sie finden auf dem IJOS-Campus einige interessante Fortbildungen und Webinare zum neuen KJHSRG: IJOS-Campus (Katalog)

Bildquellen

  • reformversprechen-ohne-finanzierung-sind-keine-reform: Open-AI

Ähnliche Beiträge